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GmbH-Mindestkapital sinkt auf 10000 Euro

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2005 10:38    Titel: GmbH-Mindestkapital sinkt auf 10000 Euro Antworten mit Zitat

.
Die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Reform des GmbH-Rechts konkretisieren sich. Wie in Berlin zu hören ist, soll mit der Novellierung der Regelungen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) deren Mindestkapital nun tatsächlich von 25 000 auf 10 000 Euro gesenkt werden.

Die Ressortabstimmung über das Gesetz zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht sei aber laut eines Ministeriumssprechers noch nicht abgeschlossen. Durch die Verringerung des Mindestkapitals sollen Unternehmensgründungen erleichtert werden. Zypries will die strengen Regeln des GmbH-Gesetzes von 1892 lockern, um die Rechtsform auch künftig attraktiv erscheinen zu lassen.

In jüngster Zeit wurden in Deutschland viele Unternehmen als "Limited" (Ltd.) nach britischem Recht errichtet. Sie ist der deutschen GmbH zwar ähnlich, unterliegt aber zumindest bei der Gründung weniger strengen Bestimmungen. Zum Ausgleiich sollen nach angelsächsischem Vorbild die Geschäftsführer im Insolvenzfall stärker als bisher haften.

Die neue Regelungen sollen nach dem Willen der Justizministerin Anfang 2006 in Kraft treten.
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karlo1417
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 274
Wohnort: heute hier, morgen dort

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2005 6:15    Titel: Antworten mit Zitat

das mit den 25 000 mindestkapital war doch sowieso nur ein papiertiger.
dieser betrag mußte doch nur, war jedenfalls vor paar jahren so, nachgewiesen werden - d.h., der betrag mußte zum zeitpunkt der unternehmensgründung vorhanden sein. danach konnte man das geld seinem freund, von dem man sich das kurz geliehen hatte, wieder zurück geben.
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autor
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2005 8:24    Titel: Antworten mit Zitat

Einem GmbH-Geschäftsführer sind zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Verletzung zu erheblichen persönlichen Haftungsrisiken führt.Hierzu gehört nicht so zu verfahren, wie von karlo dargestellt.Es wäre ein Verstoss gegen § 30 GmbHG!
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jojo1956
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 21.12.2003
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2005 21:04    Titel: na ja Antworten mit Zitat

Habe gerade eine GmbH Gründung hinter mir.
Bürokratismus pur. Vor allem das Finanzamt scheint überhaupt nicht daran interessiert zu sein das so eine Firma auch in absehbarer Zeit Gewinne erwirtschaftet. nach 6 Wochen und einigen Rückfragen hatte ich dann endlich meine Steuernummer.
Auf die Umsatzsteuer ID warte ich jetzt nach 10 Wochen immer noch.

Es wird aber Zeit die GmbH oderwasauchimmer zu europäisieren und die Bedingungen anzugleichen.

Österreich hat jedenfalls letztes Jahr wieder einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung gemacht. Dort ist Konkursverschleppung nicht mehr strafbar wie ich erfahren musste.

Ebenso kümmert sich die Österreichische Justiz auch nicht darum, wenn jemand eine Rechnung für eine Leistung per Zession weitergibt, die er selbst erhalten, aber nicht bezahlt hat noch überhaupt bezahlen kann.

Gelobtes Land oder Einladung zum Betrug ?
Kann bei Deutsch Österreichischen Geschäften nur wärmstens einen Gerichtsstand in Good Old Germany empfehlen.
Meinem Österreicher Anwalt ... Magister blah blah usw. muss ich auch regelmäßig in den Allerwertesten treten, damit er in die Hufe kommt.


Grüsse JOJO
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Consuliere
Specialist


Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 135
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 7:56    Titel: Antworten mit Zitat

@jojo1956
Ebenso kümmert sich die Österreichische Justiz auch nicht darum, wenn jemand eine Rechnung für eine Leistung per Zession weitergibt, die er selbst erhalten, aber nicht bezahlt hat noch überhaupt bezahlen kann.

kannst du das konkretisieren ??

lg. aus Wien Consuliere
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jojo1956
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 21.12.2003
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Consuliere hat folgendes geschrieben::

kannst du das konkretisieren ??
lg. aus Wien Consuliere


Klar kann ich und möchte nichts lieber als das. Leider ist erst am 24.06. der Gerichtstermin in Laa an der Thaya.
Also daher etwas abstrakter ohne namen zu nennen.

Ein Freelancer arbeitet für eine großees Rechenzentrum in D.
Vermittelt wurde und Vertrag hat er mit einem durchlauferhitzer aus Ö (Gmbh) .
Diese Gmbh bekommt das Geld aus D und überweist dann ca 85% (Rest ist die Verdienstspanne des Österreichers) an den Freelancer.
Nun kommt es zu Zahlungsstockkungen seitens des Österreichers obwohl er vom Rechenzentrum pünktlich die Honorare überwiesen bekommt.
Die österreicher GmbH ist nun gesamt bei mehreren Leuten über 100.000 Euro im Rückstand, also schon mehr als Bankrott. (Gründungskapital 36.000 Euro) Trotzdem wirtschaftet die GmbH weiter, reagiert nicht auf Inkassoverfahren und erst in der Zivilklage kommt dann am Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch ohne Begründung.
Meiner Meinung nach Verzögerungstaktik ohne Ende, da die GmbH ja noch die Geschäftsführergehälter und Leasingraten für die Nobelkarossen weiterzahlen soll
- bis zum bitteren Ende und nach verlorenem Prozess dann auch immer noch keinen Konkurs anmelden muss.
Man hat einfach ein paar offenen Forderungen und der Gläubiger darf dann ein paar tausend Euro für die Eröffnung des Konkursverfahrens zahlen. Sonst wird einfach weitergemacht mit der GmbH.
Arbeitslose IT Kräfte findet man immer zum vermitteln.
Bezahlen- Nein Danke.
Die laufenden Rechnungen an das Rechenzentrum ( auch zukünftige) hat die GmbH an die Hausbank abgetreten, die genau über die Finanzlage, den Geschäftszweck der GmbH und die Verwendung der Gelder informiert ist.

Hoffe das reicht erstmal als Hintergrundinfo.
Nach Ende des Rechtstreits kommt dann eh ein eigener Thread unter BETRÜGER usw.

Ist aber interessant wie die unterschiedlichen Rechtssysteme in der EU gegeneinander ausgehebelt werden können. (genaues dazu dann auch später)

LG JOJO
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jojo1956
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 21.12.2003
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 10:46    Titel: Re: GmbH-Mindestkapital sinkt auf 10000 Euro Antworten mit Zitat

[quote="Klaus Maurischat"].
Die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Reform des GmbH-Rechts konkretisieren sich. Wie in Berlin zu hören ist, soll mit der Novellierung der Regelungen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) deren Mindestkapital nun tatsächlich von 25 000 auf 10 000 Euro gesenkt werden.

quote]

Das heisst dann noch mehr Vorsicht walten lassen, da so eine 10.000 Euro GmbH ja nach Gründung und Zahlung der ersten Miete / Mietkaution und Geschäftsführergehälter schon mittellos sein kann.

Meiner Meinung nach sollte das Europäische Recht in der anderen Richtung angepasst werden. Also Ltd mit 25K€ Eigenkapital das voll einzuzahlen ist. Allen anderen bleibt ja der Weg der Einzelfirma .
Dort wird mit allem und persönlich gehaftet.
Wer kein Kapital zur Verfügung hat sollte sich einen Partner suchen oder sich eben nicht so einfach aus der Haftung stehlen können.

Selbst hatte ich mich auch intensiv für eine LTD interessiert, aber aus Gründen des Bürokratismus hier in D, der zum Verzweifeln ist.
(Bank will erst nach Notarvertrag Konto für GmbH in Gründung eröffnen uns Notar will einen Kontoauszug vom neuen GmbH i. Gr. Konto sehen.)

Eine Null Haftung , das 10.000 € Kapital habe ich mit meinem Geschäftsführergehalt und ein paar Extras so schnell aufgesaugt,
ist schon Aufforderung zu B... na wer wird denn gleich an das schlechte im Menschen glauben ?

Grüsse JOJO
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Consuliere
Specialist


Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 135
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:


Klar kann ich und möchte nichts lieber als das.


Leider hat der Administrator wieder mein PN gesperrt, ich weiss zwar nicht warum aber was solls

schreib mir einfach ne e-mail an
[E-Mail anzeigen]
vielleicht kann ich dir mit ein paar Tips helfen
lg. Consilieri [/quote]
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mr-tom
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Am 23. April '05 hat der Moderator dies hier gepostet (1. Beitrag):

...
In jüngster Zeit wurden in Deutschland viele Unternehmen als "Limited"
(Ltd.) nach britischem Recht errichtet. Sie ist der deutschen GmbH zwar
ähnlich, unterliegt aber zumindest bei der Gründung weniger strengen
Bestimmungen. Zum Ausgleiich sollen nach angelsächsischem Vorbild die
Geschäftsführer im Insolvenzfall stärker als bisher haften.
...

Ich denke über eine Ltd.-Gründung nach.
Die Gründungs-Agenturen im Internet beschreiben die Haftung des
Geschäftsführers als sehr eingeschränkt, quasi nicht existent.
Hat jemand andere Erfahrungen?
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