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Netuser Specialist
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 99 Wohnort: South
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Verfasst am: 12.Dez 2007 18:35 Titel: Haftungs-Guide für Forenbetreiber |
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Hallo!
Wir ihr ja wisst, so schwirren viele Themen zum Thema (Forenhaftung) im Web herum. Da es nunmehr aber (endlich) einen recht gut verfassten, professionellen Haftungs-Guide für Forenbetreiber gibt, welcher auch viele (wesentliche) Beispiele zum ganzen Thema beinhaltet und erörtert, dieser Guide vom Verfasser (Dr. Stephan Ott) auch in Zukunft stets aktualisiert gehalten werden wird, so dachte ich, ich erstelle dazu lieber mal ein NEUES Thema, sodass sich Fragen plus Diskussionen dazu zweckmäßig und ausschließlich auf den Inhalt dieses Haftungs-Guides beziehen – vielmehr sollten. Dieser Guide sollte also - meiner Meinung nach - Dreh- und Angelpunkt zum ganzen Thema rund um die Haftung von Forenbetreibern werden, denn was sonst wäre derzeit wohl geeigneter, als dieser Guide? Irgendwelche steifen und nichts aussagende Auszüge aus diversen Telemedien-Gesetzes-Texten oder diversen (verstaubten) Büchern, sind jedenfalls wohl weniger dafür geeignet - abgesehen von irgendwelchen laienhaften User-Annahmen.
ACHTUNG!
Der Inhalt dieses pdf-Files bezieht sich natürlich NUR auf die DEUTSCHE Rechtssprechung!
Für Österreich, Schweiz oder andere Rechtssprechungen, gilt der Inhalt natürlich nur bedingt - bis eigentlich gar NICHT. Denn andere Länder, andere Sitten und Gesetze – ganz besonders auch in Hinblick auf deren eigene Telemedien-Gesetze. Ebenso ganz zu schweigen davon, dass Gerichte anderer Länder ganz gewiss – im Falle des Falles - anders urteilen KÖNNTEN, als im pdf-File durch einige bereits abgehandelte (deutsche) Fälle erwähnt und erörtert. Da man aber – meiner Einschätzung nach – davon ausgehen kann, dass im Falle des Falles bestimmte Fälle ziemlich ÄHNLICH von Gerichten auch anderer Länder (wie Österreich od. Schweiz) gehandhabt werden WÜRDEN (reine Annahme), so bietet dieser Guide aber dennoch auch für andere Länder zumindest eine Art „Orientierungshilfe“ – wie gesagt, nur meiner Einschätzung nach. Dies alles jedenfalls nur als Hinweis!
Im Zweifels– oder gar konkretem Fall, sollte ohnehin immer ein Anwalt aufgesucht werden, welcher - meinen persönlichen Erfahrungen nach -, ganz besonders bei diesem ganzen Thema - in Wahrheit meist keine Ahnung vom Tuten und Blasen hat! Denn solche Anwälte, die wirklich profunde Kenntnisse und Ahnung rundum das ganze Thema Internet & Gesetz haben, oder gar schon einige „klassische Fälle“ dieser Art vor Gerichten durchexerziert haben, die wollen erst einmal gefunden werden. Und sollte doch ein solch seltenes Exemplar von ekelerregender Kreatur gefunden werden, versteht man aber dennoch erst spätestens bei der Urteils-Verkündung, warum man eigentlich immer darauf hingewiesen wird, dass man keine Schusswaffen bei Gericht mitbringen darf (der eigene Anwalt wäre nämlich meist der erste, der zu Boden gehen würde - wenn auch nur im Geiste) ...
Also, viel Vergnügen beim Lesen des Haftungs-Guides für Forenbetreiber! |
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