Derzeit sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z. B. Reinigung der Wohnung durch eine Dienstleistungsagentur oder die Pflege von Angehörigen durch einen Pflegedienst, auf die Einkommensteuer absetzbar.
Darüber hinaus sollen zukünftig auch Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen angerechnet werden können.
Abziehbar sind dann allerdings nur die Arbeitskosten. Kosten für Material und sonstige gelieferte Waren werden nicht berücksichtigt.
Die Regelung, dass nur 20 Prozent oder maximal 600 Euro der Aufwendungen absetzbar sind, bleibt unverändert bestehen.
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