GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Internationales Privatrecht - Rom II-Verordnung beschlossen

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Gesetze
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7230

BeitragVerfasst am: 21.Mai 2008 12:12    Titel: Internationales Privatrecht - Rom II-Verordnung beschlossen Antworten mit Zitat

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - sog. Rom II-Verordnung - beschlossen.

Mit diesem Gesetz wird das deutsche Internationale Privatrecht an diese EG-Verordnung angepasst. Das Verhältnis der deutschen und der europäischen Vorschriften im Bereich des Internationalen Privatrechts wird damit noch klarer. Dies schafft mehr Rechtssicherheit.

„Die Rom II-Verordnung ist der erste Schritt zur Angleichung des Internationalen Privatrechts in der Europäischen Union.

Sind beispielsweise bei einem Verkehrsunfall wegen unterschiedlicher Nationalität der Unfallbeteiligten mehrere Rechtsordnungen betroffen, wird nun in den Mitgliedstaaten einheitlich geregelt, welches Recht auf mögliche Schadensersatzforderungen anzuwenden ist.

Es zählt zu den großen Erfolgen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr, dass wir trotz einer schwierigen Verhandlungssituation im Vermittlungsverfahren eine tragfähige Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erzielen konnten“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die seinerzeit die Verhandlungen unter deutschem Vorsitz leitete.

„Wir müssen nun sicherstellen, dass dieses sehr gute Verhandlungsergebnis in der Praxis auch entsprechend angewendet wird. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es neu, dass sich das anwendbare Recht zunehmend vorrangig nach Vorschriften des Europarechts richtet. Deshalb wollen wir die Praxis auf diese Neuerung hinweisen und klar machen, dass die EG-Verordnung in ihrem Anwendungsbereich den bisherigen nationalen Vorschriften vorgeht. Dem dient der heute verabschiedete Gesetzentwurf“, erläuterte Zypries.

Das Internationale Privatrecht bestimmt bei Fällen, die eine Verbindung zu mehreren Rechtsordnungen haben, welche dieser Rechtsordnungen im Einzelfall anzuwenden ist.

    Beispiel: Werden deutsche Touristen in Ungarn in einen Unfall verwickelt, den der Fahrer eines in Griechenland zugelassenen Lastwagens verursacht hat, bestimmt das Internationale Privatrecht, ob der Schadensersatzanspruch nach ungarischem, deutschem oder griechischem Recht zu beurteilen ist.

Die Rom II-Verordnung tritt als erster Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts am 11. Januar 2009 in Kraft. Sie regelt, welches Recht auf außervertragliche Schuldverhältnisse, also beispielsweise auf Ansprüche aus einem Autounfall, Anwendung findet.

    Beispiel: Nach der Rom II-Verordnung kommt im o. g. Beispiel ungarisches Recht zur Anwendung, da nach dieser Verordnung grundsätzlich die Rechtsordnung des Staates herangezogen wird, in dem der Schaden eingetreten ist.

Weitere Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft werden u. a. im Internationalen Privatrecht für Scheidungs- und Unterhaltssachen erwartet. Die Verordnung zum auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Recht (Rom I-Verordnung) steht kurz vor dem Abschluss.

Beginnend mit der Rom II-Verordnung vollzieht sich eine zunehmende Veränderung im Internationalen Privatrecht, die greifbare Auswirkungen auf die Praxis hat: Bislang fand der Rechtsanwender die einschlägigen Vorschriften vornehmlich in deutschen Gesetzen.

Künftig wird er, soweit Rom II oder andere Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft anwendbar sind, diese vorrangig anzuwenden haben. Um Fehler bei der Rechtsanwendung zu vermeiden und diese grundlegende Änderung für jedermann verständlich zu machen, sieht der vom Bundeskabinett heute verabschiedete Gesetzentwurf – abgesehen von weiteren Details - eine zentrale Vorschrift vor, die dem Anwender die Prüfungsreihenfolge klar vorgibt.

Diese Vorschrift soll an die Spitze der internationalprivatrechtlichen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gestellt werden, mit denen der Rechtsanwender in der Regel auch bisher seine Rechtsprüfung eingeleitet hat.
PM BMJ
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7230

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2008 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, kann jetzt in seinem Heimatland gegen die Versicherung des Unfallverursachers klagen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 200/05). Voraussetzung ist allerdings, dass die Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates hat.

Begrüßt wird die Entscheidung des BGH, weil es deutschen Autofahrern einfachere Verfahren und ein geringeres Kostenrisiko nach unverschuldeten Unfällen im europäischen Ausland verschafft. Dennoch wird vor der Fahrt ins Ausland der Abschluss von Schutzbrief, Kasko- und Rechtsschutzversicherung empfohlen.

In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer wegen eines Verkehrsunfalls in den Niederlanden vor einem deutschen Gericht Schadensersatz von einer holländischen Versicherung einklagen, das Amtsgericht am Sitz des Klägers wies die Klage aber wegen fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte als unzulässig ab.

Im Berufungsverfahren bejahte das Landgericht die Zulässigkeit der Klage.

Der von der Beklagten im Revisionsverfahren angerufene Bundesgerichtshof legte den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.

Mit Urteil (Rechtssache - C-463/06 - VersR 2008, 111 ff.) bejahte der EuGH die Zuständigkeit des Gerichts am Heimatort. Unfallschäden im Ausland werden aber weiter nach dem Recht des Landes reguliert, in dem sie entstanden sind.
Quelle: PM ARCD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Gesetze Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Steuerrückzahlungen beschlossen - 1.2... GM&P Info Kommentare & Meinungen 0 13.Jun 2008 17:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rechtssicherheit für EU-Bürger - Rom ... Moderator GM&P Urteile & Recht 0 6.Jun 2008 11:48 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche... Moderator GM&P Gesetze 0 9.Nov 2007 16:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Moderator GM&P Gesetze 3 26.Sep 2007 10:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Li: Verordnung zum Grundverkehrsgesetz Moderator GM&P Gesetze 2 10.Jul 2007 21:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Li: Abänderung der Verordnung Strasse... Moderator GM&P Gesetze 0 10.Jul 2007 20:54 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Novelle des Investmentgesetzes beschl... GM&P Info Gesetze 1 2.Mai 2007 17:43 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bund: Finanzmarktrichtlinie-Umsetzung... Moderator GM&P Gesetze 4 4.Apr 2007 12:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge LI: Reichensteuer beschlossen – Fonds... Spiritus Rector Offshore Living 0 13.Nov 2006 14:37 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Strengere Regeln für Versicherungsmak... Moderator GM&P Gesetze 1 27.Okt 2006 8:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Internationales Handeln Alex86 Beteiligungen 0 7.Sep 2006 17:49 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Internationales Kinofilm Projekt 2007 roland.d Geschäftlich: Kredite & Finanzierungen 1 4.Sep 2006 10:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Das hat der Bundestag beschlossen Moderator GM&P Gesetze 14 29.Jun 2006 16:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Drastische Erhöhung der Visagebühren ... Moderator GM&P Wirtschaft 0 27.Apr 2006 18:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge internationales forum ??? ganzaktuell Wer kennt, was meint Ihr dazu? 9 1.Jul 2005 10:46 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen