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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 13.Dez 2004 9:35 Titel: Kapitalanlage: Steuervorteile bröckeln |
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Kapitalanlage: Steuervorteile bröckeln
Kapitalanleger, die nach dem 1. Januar 2005 ein Hypothekendarlehen aufnehmen, können ein sogenanntes Damnum nur mehr dann steuerlich geltend machen, wenn die Zinsen auf maximal fünf Jahre festgeschrieben sind.
Von der Neuerung berichtet der Immobilienverband Deutschland (IVD), der sich auf eine aktuelle Gesetzesänderung beruft. Ein Damnum ist die Differenz zwischen der vereinbarten Darlehenssumme und dem tatsächlichen - geringeren - Auszahlungsbetrag. Das Damnum konnte bisher in Höhe von bis zu fünf Prozent der Darlehenssumme sofort steuerlich geltend gemacht werden. Als Gegenleistung für den geringeren Auszahlungsbetrag erhält der Darlehensnehmer von der Bank günstige Zinskonditionen während der Laufzeit. Dieser Steuerspartrick funktioniert künftig nicht mehr bei Zinsfestschreibungen von mehr als fünf Jahren.
Entgegen der Befürchtungen des IVD gilt das neue Gesetz nicht schon rückwirkend ab dem 1. Januar 2004. Allerdings erhöhe sich mit der kurzen Darlehenslaufzeit das Risiko des Immobilienkäufers, nach fünf Jahren deutlich schlechtere Zinskonditionen für die Anschlussfinanzierung hinnehmen zu müssen. Bei den derzeitig historisch niedrigen Zinsen lohne sich eine möglichst lange Zinsbindung von zehn oder 15 Jahren. |
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