Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
Verfasst am: 30.Okt 2002 19:08 Titel: Klagerecht
Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof:
Im Bemühen, den Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu stärken, hat der Europäische Gerichtshof die Bedingungen für den Zugang von Einzelpersonen zur Gemeinschafts-Gerichtsbarkeit gelockert. Gemäß dem EG-Vertrag kann "jede natürliche oder juristische Person . . ., gegen die an sie ergangene Entscheidung (Anm.: etwa am Bundesgerichtshof) sowie gegen jene Entscheidungen Klage erheben, die, obwohl sie als Verordnung oder als eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung ergangen sind, sie unmittelbar und individuell betreffen". Im strittigen Fall ging es um die Klärung der Frage, ob ein Fischer individuell betroffen sein kann, wenn eine Regelung alle Fischer betrifft. Der EuGH sprach ihm jetzt diese individuelle Betroffenheit (Vorbedingung für das Klagerecht) zu. (08.07.2002)
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