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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4377
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Verfasst am: 6.Aug 2008 10:58 Titel: Kong Ming Laternen sind genehmigungspflichtig |
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Immer beliebter - und ein auffallender Partyspass, aber bei aller Begeisterung, so einfach anzünden und fliegen lassen - geht nicht.
Die aus China stammenden Kong Ming Laternen, auch Himmelslaternen genannt, bestehen aus einem Reispapier-Sack, der über dünne Bambusröhren gespannt wird. In der Öffnung der Konstruktion befindet sich ein mit Wachs getränkter Baumwollring, der angezündet wird, woraufhin die Thermik die Himmelslaterne auf eine Höhe von bis zu 500 Metern steigen lässt. Der weithin sichtbare Effekt am Himmel, der etwa zehn Minuten zu bestaunen ist, erfreut sich derzeit wachsender Beliebtheit.
Was nur wenige wissen: Der Aufstieg auch einzelner Laternen muss genehmigt werden. Und das gleich doppelt. Zum einen müssen die "ungesteuerten Flugkörper mit Eigenantrieb" bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) gemeldet werden. Ein formloser Antrag mit Name, Adresse, Datum und Uhrzeit des Aufstiegs und Anzahl der Laternen genügt. Mindestens acht Tage vorher sollte der Antrag eingereicht werden (per Email an: [E-Mail anzeigen] ), aufgrund der zurzeit hohen Nachfrage kann es aber zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die von der DFS erteilte Stellungnahme bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Sicherung des Luftverkehrs.
Daher besteht auch bei den örtlichen Ordnungsstellen eine Anzeigepflicht. Wiederum genügt ein formloser Antrag. Wichtig ist, dass die Anträge rechtzeitig eingereicht werden, mindestens 14 Tage vorher, damit genug Zeit ist, alles zu prüfen." Wie zum Beispiel die Gefahren des Aufstiegs. Bei Waldbrandstufe vier ist dieser wegen des offenen Feuers generell untersagt, bei Stufe drei entscheidet meist eine Ortsbegehung über die Genehmigung. Allgemein gilt jedoch: Die Verantwortung trägt der Antragsteller selbst. |
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