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tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1177
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Verfasst am: 27.Sep 2004 7:18 Titel: Konten-Evidenz-Zentrale (KEZ) |
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Nach der Terroraktion vom 11. September 2001 in New York richtete die Bundesregierung auf einen Wink des großen Bruders von jenseits des großen Teichs eine neue zentrale Erfassungsstelle ein: die »Konten-Evidenz-Zentrale« (KEZ). Sie ist ebenfalls im Bundesamt für Finanzen untergebracht, und zwar in der zugehörigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Die Geldflüsse von Terroristen sollen überwacht, Gelder sollen eingefroren und eingezogen werden können. Deshalb müssen alle Geldinstitute seitdem der KEZ über eine Computer-Schnittstelle online jederzeit alle Informationen über alle Konten und Depots von aller Bankkunden bereithalten (Kreditwesengesetz – KWG – Paragraph 24 c).
Die Abfragen durch die Behörden bei der KEZ gehen so vor sich, daß nicht nur die Konteninhaber, sondern auch die Banken nichts davon bemerken. Die zugänglichen Daten bestanden zunächst nur aus den »Stammdaten«: Name und Adresse des Konteninhabers, sein Geburtsdatum und die Art seiner Konten. Einzelne Geldbewegungen und der Kontostand gehörten nicht dazu. Die BaFin gibt an, daß sie in den ersten neun Monaten über ihre KEZ bei den Banken 16 700 Abfragen getätigt hat, die überwiegend durch die Polizei angestoßen wurden.
Das für die Bekämpfung des Terrorismus eingerichtete Instrumentarium wurde zwanglos auf weitere Bereiche ausgeweitet. Man könnte durchaus vermuten, daß der »Terrorismus« ohnehin nur ein Vorwand war. Jedenfalls beschloß die Bundesregierung Ende 2003 verschärfte Kontrollen, um die Kapitaleinkünfte aller Steuerpflichtigen zu erfassen und genauer zu besteuern als bisher.
Anlaß war das »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit«: Mit Hilfe einer Steueramnestie wollte die Bundesregierung mehrere hundert Milliarden Euro Fluchtgelder nach Deutschland zurückholen, die im Laufe des letzten Jahrzehnts durch vermögende Geldanleger in Finanzoasen wie Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz gebunkert wurden. Dafür wurde das ansonsten so geheiligte »Bankgeheimnis« ausgehebelt, freilich über einen scheinbar eleganten Umweg. Die 2 900 Geldinstitute sind nämlich seit 2004 verpflichtet, allen Inhabern der etwa 500 Millionen Konten jährlich eine Aufstellung über alle Kapitaleinkünfte (Zinsen aus Sparbüchern und Bundesschatzbriefen, Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften u.ä.) auszustellen. Diese »Erträgnisaufstellung« wird allen Kunden automatisch einmal im Jahr zugeschickt (Abgabenordnung – AO – Paragraph 93).
Der scheinbar elegante Umweg beim Bruch des Bankgeheimnisses besteht darin: Die Banken melden die Kapitaleinkünfte nicht dem Finanzamt, sondern mit Hilfe der »Erträgnisaufstellung« dem Kunden. Die Finanzämter sind aber berechtigt, die »Erträgnisaufstellung« von jedem Steuerpflichtigen einzufordern. So wird dem Scheine nach das Bankgeheimnis gewahrt, das ja noch Gesetzeskraft hat (Abgabenordnung, Paragraph 30a).
Der scheinbar elegante Umweg beim Bruch des Bankgeheimnisses besteht darin: Die Banken melden die Kapitaleinkünfte nicht dem Finanzamt, sondern mit Hilfe der »Erträgnisaufstellung« dem Kunden. Die Finanzämter sind aber berechtigt, die »Erträgnisaufstellung« von jedem Steuerpflichtigen einzufordern. So wird dem Scheine nach das Bankgeheimnis gewahrt, das ja noch Gesetzeskraft hat (Abgabenordnung, Paragraph 30a).
Die Konten-Evidenz-Zentrale erhält durch ein weiteres Großprojekt erst ihre durchschlagende Wirkung: Die neue einheitliche Identifikationsnummer. Zum schnelleren Datenabgleich verpaßt das Bundesamt für Finanzen zentral jedem Steuerzahler in Deutschland eine solche Nummer. Sie gilt ab 1. April 2005. Daß es sich um einen Generalangriff mit neuer Dimension handelt, ist auch daraus ersichtlich, daß die Bundesregierung, die beteiligten Länderregierungen und die »staatstragenden« Parteien öffentlich über das Großprojekt nicht diskutieren.
Der ganze Beitrag : http://www.jungewelt.de/2004/09-27/003.php |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 27.Sep 2004 12:25 Titel: |
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Hallo Tifinaa
Ich mache Ihnen mal einen Vorschlag. Aber zuvor folgendes:
Es ist meine stille Überzeugung, daß der Krug solange zu Wasser geht, bis er bricht. D. h. nichts anderes, als daß irgendwann in ganz Europa die Bürger sich spontan erheben werden. Bleiben wir aber in Deutschland. Die Gängelei seitens der staatlichen Einrichtungen und Behörden nimmt extrem zu. Niemand wird sich das auf Dauer gefallen lassen. In Deutschland wird es zuerst einige sogenannte Ausraster geben, die den entsprechenden Behörden ohne Anmeldung einen Besuch abstatten und sich auf ihre persönliche Art und Weise Luft machen werden. Was danach passieren wird, ist nicht schwer zu erraten.
Die Deutschen mit ausreichend finanziellem Hintergrund weichen aus ins Ausland (tun sie schon jetzt). Die große Masse aber bleibt hier und wird das, was sie belastet, auf Müllplatz der Geschichte werfen.
Was können wir vorab tun, um diesen Volkszorn, wenn er denn mal ausgebrochen ist, zumindest in diejenigen Kanäle zu leiten, wo erwiesenermaßen die Rechte des Bürgers ausgehölt wurden, ja sogar die Grund- und Menschenrechte seitens der Machtmißbraucher zusehends immer mehr eingeschränkt worden sind?
Es müßte eine Internetseite eingerichtet werden, in denen für jede einzelne Behörde, sowohl auf Bundesebene, als auch auf Landes- und Ortsebene, Seiten eingerichtet werden, mit der Erklärung all ihrer Funktionen und Zuständigkeiten. Ganz besonders müßten jeweils diesen Behörden erwiesene Unregelmäßigkeiten, Straftaten, Geldverschwendung, sonstige Unfähigkeiten, Verstöße gegen sonstige einschlägige Gesetze und unrechtmäßige Entscheidungen zugeordnet werden, mit klarer Sachverhaltschilderung und Nennung der verantwortlichen Personen.
Natürlich müßten auch solche staatlichen und behördlichen Entscheidungen in diese Seite aufgenommen werden, die keine offensichtlichen Rechtsbrüche sind, aber dazu dienen, das bisherige Rechtsverständnis zu verwässern.
Und alles erstklassig und rechtlich abgesichert.
Ich muß nicht darauf hinweisen, daß dies selbstverständlich kein Aufruf zu Straftaten darstellt, sondern als Hinweis darauf dienen soll, wie möglicherweise eine Ahndung derartiger Vorkommnisse ermöglicht, und die Abschreckungswirkung einer solchen Seite auf die entsprechenden Behörden mit Sicherheit eine heilsame Auswirkung haben wird.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 27.Sep 2004 12:31 Titel: |
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| Zitat: |
Es müßte eine Internetseite eingerichtet werden, in denen für jede einzelne Behörde, sowohl auf Bundesebene, als auch auf Landes- und Ortsebene, Seiten eingerichtet werden, mit der Erklärung all ihrer Funktionen und Zuständigkeiten. Ganz besonders müßten jeweils diesen Behörden erwiesene Unregelmäßigkeiten, Straftaten, Geldverschwendung, sonstige Unfähigkeiten, Verstöße gegen sonstige einschlägige Gesetze und unrechtmäßige Entscheidungen zugeordnet werden, mit klarer Sachverhaltschilderung und Nennung der verantwortlichen Personen.
Natürlich müßten auch solche staatlichen und behördlichen Entscheidungen in diese Seite aufgenommen werden, die keine offensichtlichen Rechtsbrüche sind, aber dazu dienen, das bisherige Rechtsverständnis zu verwässern.
Und alles erstklassig und rechtlich abgesichert.
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Im Prinzip haben Sie Recht - aber die Probleme liegen tiefer, vielfach sind auch dieser "Entscheider" getäuscht worden (s. u.a. Irak-Krieg mit der Giftgaslüge)
Eine Internetseite, die die wahren Zusammenhänge darstellt, wird in wenigen Tagen online sein - zunächst exklusiv für Gomopa-User - denn Gomopa-User wissen mehr |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 27.Sep 2004 12:37 Titel: |
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Hallo mhmoeller
Nun, ich denke, mit der deutschen Situation hätten wir vorab genug zu tun.
Aber nichtsdestoweniger freue ich mich schon auf "diese" Seiten.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1177
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Verfasst am: 27.Sep 2004 13:39 Titel: |
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Hallo Browser,
Ihre Gedankengänge in allen Ehren. Aber Vater Staat ist ja nicht
von gestern, die denken mit, zumindest
Bundesinnenminister Otto Schily setzt zum neuen Schlag gegen das Grundgesetz in Deutschland an: Unter dem Vorwand, damit wirksamer Terrorismus bekämpfen zu können, will der Hardliner die Sicherheitsbehörden in Deutschland zentralisieren. In der aktuellen Ausgabe des Spiegel kündigte Schily ein neues Sicherheitspaket an, in dem unter anderem weitreichende Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) und den Verfassungsschutz festgeschrieben sind. Für dieses »Sicherheitspaket III« würde er notfalls auch das Grundgesetz ändern.
Wenn man betrachtet was Schily in seiner Amtszeit alles geschaffen hat,
noch nie zuvor war die Polizei so " Schlagkräftig " ausgerüstet, so haben
die Regierenden und die Nichtregierenden gut vorgesorgt um dem
aufmüpfigen Bürger eins aufs Maul zu geben.
MfG Ronald |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 27.Sep 2004 13:56 Titel: |
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Der heutige Staat treibt's unter und mit Schily doller, als der Staat, gegen welchen einstens die Baader-Meinhof-Bande opponierte und die von Schily verteidigt wurde.
Nebenbei: (Benneter oder so ähnlich (ich vergesse immer diesen Namen), früher Führer der Jusos und berühmt berüchtigt als Vertreter der sogenannten Stamokap-Thesen (Staatsmonopol-Kapitalismus), ist ganz oben in der Führung der SPD (Durchmarsch durch die Institutionen). Ich denke, ob Rechts- oder Links- diktaturähnliche Strukturen: oben ist alles gleich und dasselbe in ihren Auswirkungen.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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vander Specialist
Anmeldungsdatum: 18.08.2004 Beiträge: 169 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 27.Sep 2004 15:12 Titel: |
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Grundgesetz, Artikel 1
"Die Würde des Menschen ist unantastbar........" |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 27.Sep 2004 15:15 Titel: |
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| "... es sei denn, sie steht höheren Interessen im Wege." |
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tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1177
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Verfasst am: 28.Sep 2004 20:29 Titel: und weiter gehts |
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Auf entschiedenen Protest von Bürgerrechtlern und Datenschützern stößt das Vorhaben der SPD-Grünen-Bundesregierung, am Donnerstag ein Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (StPO) im Plenum des Bundestags zu beschließen. Reinhard Mokros, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union (HU), bezeichnete dieses Verfahren am Dienstag »als völlig unangemessen bei einem Gesetz, das massiv in das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) eingreift«. Es geht dabei nämlich um die Speicherung und Herausgabe von Telekommunikationsdaten.
Wenn jemand in Verdacht steht, bestimmte Straftaten begangen zu haben, müssen die Telekommunikationsunternehmen seine Verbindungsdaten an Staatsanwaltschaften, Polizei und Gerichte weitergeben. Die Justiz erfährt also, mit wem, von wo aus, wie lange und an welchem Tag der Verdächtige mit dritten Personen über Handy, Festnetz, Fax oder per e-mail Kontakt gehabt hat. Dies ist ein ähnlich schwerer Eingriff in die Grundrechte wie die inhaltliche Überwachung von Telefonaten.
Als die Regelung hierfür am 20. Dezember 2001 in die StPO eingefügt wurde, hat die Regierungskoalition versprochen, ein alsbald zu erwartendes Gutachten des Max-Planck-Instituts der Universität Freiburg über die Telefonüberwachung in Deutschland zu berücksichtigen. Deshalb wurde die Neuregelung auf drei Jahre befristet. Seit dem 15. Mai 2003 liegt dieses von Prof. Hans-Jörg Albrecht verfaßte Gutachten vor. Es kommt ebenso wie eine von Prof. Christoph Gusy, Universität Bielefeld, im Dezember 2002 vorgelegte Studie zu einer vernichtenden Bewertung und deckt rechtsstaatliche Mängel bei der Telefonüberwachung auf. Beide Gutachten kritisieren vor allem, daß die richterliche Kontrolle bei diesen Grundrechtseingriffen überhaupt nicht funktioniere. Aufgrund dieser beiden Gutachten kann es laut HU für den Gesetzgeber eigentlich nur eine Konsequenz geben: Die entsprechenden Vorschriften der StPO müssen umgehend abgeändert werden mit dem Ziel, ausufernden Telefonüberwachungen drastisch zu verringern.
Statt dessen soll morgen im Bundestag die 2001 eingeführte Speicherung und Herausgabe von Telekommunikationsdaten unverändert bis 1. Januar 2008 verlängert werden. Damit bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, eine umfassende Neuregelung zu erarbeiten .
http://www.jungewelt.de/2004/09-29/010.php |
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