Bisher hatten die Vertragsfirmen der Kreditkartenunternehmen für Ausfälle zu haften. Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen nicht mehr als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen nach § 780 BGB klassifiziert. Das führt dazu, dass nun nicht mehr das Vertragsunternehmen sondern das Kartenunternehmen das Risiko trägt.
(18.09.2002)
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