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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 2.Jun 2007 9:09 Titel: Ladefähige Adresse in geschäftlichen E-Mails |
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Ladefähige Adresse in geschäftlichen E-Mails angeben - auch Kleinunternehmer und Freiberufler
Kaufleute (Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften und eingetragene Kaufleute) unterliegen schon seit einigen Monaten der expliziten gesestzlichen Vorschrift, die vorgeschriebenen Geschäftsbrief-Pflichtangaben auch in geschäftlichen E-Mails zu machen.
Aber auch für Kleinunternehmer und Freiberufler ist es nach der jüngsten Änderung der Gewerbeordnung sehr ratsam, in geschäftlichen E-Mails neben Namen und Vornamen auch eine ladefähige Adresse zu nennen. Für wen welche Pflichtangaben gelten und wie eine rechtssichere E-Mailsignatur aussieht.
Leitfaden: "Gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails" |
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