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Li: Verordnung zum Grundverkehrsgesetz

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5915

BeitragVerfasst am: 10.Jul 2007 21:06    Titel: Li: Verordnung zum Grundverkehrsgesetz Antworten mit Zitat

Verordnung vom 3. Juli 2007 zum Grundverkehrsgesetz (Grundverkehrsverordnung; GVV)

Zum download der pdf-Datei---->Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5915

BeitragVerfasst am: 12.Jul 2007 8:18    Titel: Antworten mit Zitat

Abänderung des Grundverkehrsgesetzes in Vernehmlassung

Laut geltendem Grundverkehrsgesetz ist der Erwerb von Grundstücken bei einer Zwangsversteigerung nicht genehmigungspflichtig. Aufgrund der Kritik der EWR-Überwachungsbehörde (ESA) an dieser Regelung hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass künftig der Erwerb eines Grundstücks aus einer Zwangsversteigerung möglich sein soll, wenn ein berechtigtes Interesse von Seiten des Käufers vorliegt.

Das bestehende Genehmigungsverfahren für den Erwerb eines Grundstückes aus einer Zwangsversteigerung wurde von der ESA unter zwei Voraussetzungen als mit dem EWR-Abkommen vereinbar akzeptiert. Eine der Voraussetzung ist der Erlass einer Verordnung zum Grundverkehrsgesetz, durch welche das berechtigte Interesse transparent und konkret festgehalten wird. Diese Verordnung zum Grundverkehrsgesetz wurde von der Regierung am 3. Juli 2007 verabschiedet.

Zweite Voraussetzung ist die konsistente Anwendung der Genehmigungspflicht. Die ESA sieht in der Ausnahmeregelung für Versteigerungen in Kombination mit der Tatsache, dass nur im Inland ansässige Personen/Unternehmen mitsteigern dürfen, eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Sie schlägt daher vor, den Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Versteigerungen auch genehmigungspflichtig zu machen und ebenso den Nachweis des legitimen Interesses zu verlangen. Damit kann nach Meinung der ESA sichergestellt werden, dass jedem EWR-Bürger/jedem EWR-Unternehmen die Teilnahme an einer Versteigerung möglich ist.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet ( www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5915

BeitragVerfasst am: 1.Nov 2007 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.

Aufgrund einer Kritik der EWR-Überwachungsbehörde (ESA) an dem bestehenden Grundverkehrsgesetz und zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens schlägt die Regierung vor, beim Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Zwangsversteigerung künftig auf das Erfordernis des inländischen Wohnsitzes zu verzichten.

Das geltende Grundverkehrsgesetz nimmt den Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Zwangsversteigerung von der Genehmigungspflicht aus, wenn der Zuschlag an eine volljährige Person mit Wohnsitz oder eine juristische Person mit Sitz im Inland erfolgt.

Die Streichung des inländischen Wohnsitzerfordernisses bewirkt eine Öffnung des Bieterkreises zugunsten von EWR-Bürgern und im EWR ansässigen juristischen Personen.

Ausserdem soll ein gesetzgeberischer Wertungswiderspruch in den Begriffsbestimmungen des Grundverkehrsgesetzes beseitigt werden.
Quelle: presseportal
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