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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4377
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Verfasst am: 11.Aug 2008 16:39 Titel: Liste - im Handgepäck verbotene Gegenstände |
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| Schlittschuhe, Hockey-Schläger und Skateboards dürfen nicht mit an Bord eines Flugzeugs – EU-Bürger haben es nun schwarz auf weiß. |
Wer wissen will, was er innerhalb der Europäischen Union im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen darf, kann sich künftig anhand einer Liste, die die EU veröffentlichen will, informieren. Handgepäck: Liste verbotener Gegenstände
Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche erstmals eine Liste mit verbotenen Gegenständen im Handgepäck vorgelegt, berichtet die Webseite airliners.de. Die Liste erhebt Anspruch auf Vollständigkeit, Listen mit einigen Beispielen waren zuvor schon zur verfügung gestellt worden, aber eine komplette Liste gab es noch nicht.
Das Anfertigen einer Liste war nötig geworden, da ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof über die Unzulässigkeit der Verordnung angestrengt wurde. Der Vorwurf war, dass die EU den Passagieren vollständige und offizielle Informationen über verbotene Gegenstände vorenthalten hatte. Die Kommission begründete diese Geheimhaltung damit, dass man Terroristen die Arbeit so erschweren würde.
Die Verhandlung war durch einen Gast ausgelöst worden, der im September 2005 in Wien versucht hatte, mit Tenisschlägern im Handgepäck zu fliegen. Dies verwehrten ihm die Sicherheitsleute und er musste die Maschine wieder verlassen. Interessant hierbei ist vor allem, dass auch jetzt Tennisschläger nicht auf der Liste stehen, wenn auch Sportgeräte wie zum Beispiel Angelruten und Pfeile.
Bisher ist die Liste noch nicht abrufbar. Sie soll aber nach Informationen der Webseite der EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden ( http://eur-lex.europa.eu/ ).
C-345/06
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18. Der in Art. 4 Abs. 1 genannte Anhang wurde ordnungsgemäß als Bestandteil der Verordnung veröffentlicht. Er enthält u. a. gemeinsame grundlegende Normen für die Kontrolle von Fluggästen (Abschnitt 4.1) und die Kontrolle von Handgepäck (Abschnitt 4.3). Alle abfliegenden Fluggäste sind zu kontrollieren, um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände in einen Sicherheitsbereich oder an Bord eines Luftfahrzeugs gebracht werden. Ihr Handgepäck ist zu kontrollieren, bevor der Zugang zu Sicherheitsbereichen oder das Besteigen eines Luftfahrzeugs gestattet wird, und die Fluggäste müssen alle verbotenen Gegenstände abgeben; andernfalls wird ihnen der Zugang zu Sicherheitsbereichen bzw. zum Luftfahrzeug verweigert.
19. Der Begriff „verbotener Gegenstand“ ist in Abschnitt 1.18 des Anhangs definiert als ein „Gegenstand, der für einen unrechtmäßigen Eingriff benutzt werden kann und der nicht ordnungsgemäß angemeldet und entsprechend den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften behandelt wurde“. Verbotene Gegenstände sind beispielhaft in der (veröffentlichten) „Anlage“ zum Anhang aufgeführt, die Leitlinien für die Einstufung von verbotenen Gegenständen enthält. Der Einleitungssatz der Anlage lautet: „In diesen Leitlinien sind lediglich mögliche Arten von Waffen und nicht allgemein zugelassenen Gegenständen aufgeführt. Ob ein Gegenstand als Waffe verwendbar ist, ist im Einzelfall nach den jeweiligen Umständen zu entscheiden.“ Unter Ziff. iii der Anlage werden „Schlagwaffen: Totschläger, Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände“ genannt. Ziff. vi lautet: „Sonstige Gegenstände: Gegenstände wie Eispickel, Wanderstöcke, Rasiermesser und Scheren mit langen Klingen, auch wenn sie gemeinhin nicht als tödliche oder gefährliche Waffen gelten, aber als Waffe eingesetzt werden könnten, einschließlich Spielzeugwaffen und Nachahmungen von Waffen und Granaten“. Weiter heißt es in Ziff. vii: „Gegenstände aller Art, bei denen der hinreichende Verdacht besteht, dass sie zur Vortäuschung einer tödlichen Waffe benutzt werden könnten; dazu gehören unter anderem Sprengkörpern ähnliche Gegenstände oder sonstige Gegenstände mit waffenartigem oder gefährlichem Aussehen.“ |
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fetchman Newbie
Anmeldungsdatum: 12.03.2006 Beiträge: 37 Wohnort: Taiwan
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Verfasst am: 13.Aug 2008 12:25 Titel: So perfekt sind die auch nicht |
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Folgende Flugrute:
Frankfurt -> Taipei
Taipei -> Hong Kong -> Taipei
Taipei -> Bangkok -> Taipei
den Laptop immer dabei.........
Dann viel mir auf, ich hatte 2 Schraubenzieher und ein Teppichmesser
im Laptop-Bag....ooopppss und keiner hats gesehen....trotz XRAYS...
Ich habe selber vergessen gehabt, das ich das Werkzeug noch dabei habe.
Also so perfect sind die nicht. |
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