Verfasst am: 23.Jun 2007 17:04 Titel: Lohnkostenzuschuss bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen
Das Bundeskabinett hat am 13.6.2007 die Einführung von Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose und für junge Arbeitslose beschlossen.
Wer Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen einstellt, soll danach einen Beschäftigungszuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Gehalts erhalten. Die Eingliederunsgzuschüsse für junge Arbeitslose sollen bis zu 50 Prozent des Bruttogehalts und maximal 1.000 Euro monatlich betragen.
Die Gesetzentwürfe sollen in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht werden und am 1.10.2007 sollen die Gesetze in Kraft treten.
Inhalte der Gesetzentwürfe im Überblick:
Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose:
Voraussetzungen:
Der Beschäftigungszuschuss soll Arbeitgebern zustehen, die einen über 25-jährigen Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshindernissen einstellen. Vermittlungshindernisse liegen beispielsweise bei einer fehlenden beruflichen Qualifikation, gesundheitlichen Einschränkungen oder Schuldenproblemen vor. Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur mindestens sechs Monate lang erfolglos waren und eine Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht zu erwarten ist.
Höhe:
Der Beschäftigungszuschuss soll maximal 75 Prozent des gezahlten tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Bruttoentgelts betragen. Außerdem wird der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung übernommen. Daneben können Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung gezahlt werden. Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.
Dauer:
Der Beschäftigungszuschuss soll als Ermessensleistung für in der Regel 24 Monate und bei weiterem Vorliegen der Fördervoraussetzungen auch wiederholt gewährt werden können.
Ziele:
Mit Hilfe des Beschäftigungszuschusses sollen bis Ende 2009 etwa 100.000 Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden.
Eingliederungszuschüsse für unter 25-Jährige:
Voraussetzungen:
Der Eingliederungszuschuss soll Arbeitgebern zustehen, die unter 25-jährige Arbeitslose mit Berufsabschluss einstellen. Der Qualifizierungszuschuss zielt dagegen auf Jugendliche unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss ab. Die Betroffenen müssen jeweils seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sein.
Höhe:
Beide Zuschüsse sollen Ermessensleistungen sein. Der Eingliederungszuschuss soll 25 bis 50 Prozent und der Qualifizierungszuschuss 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts betragen, wobei hier 15 Prozent für die weitere berufliche Qualifizierung verwendet werden müssen. Die Förderung beläuft sich maximal auf 1.000 Euro monatlich.
Einstiegsqualifizierung für junge Arbeitslose:
Inhalt:
Die Bundesregierung will außerdem die Förderung von jeweils 40.000 Plätzen bei der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher für die kommenden drei Jahre sicherstellen.
Voraussetzungen:
Gefördert werden sollen Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für Ausbildungsbewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven oder Jugendliche mit unzureichender Ausbildungsbefähigung durchführen. Zur Zielgruppe der Förderung gehören auch lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Höhe:
Neben einem Zuschuss in Höhe von 192 Euro soll ein pauschalierter Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt werden.
Dauer:
Die Einstiegsqualifizierung soll für die Dauer von sechs bis zwölf Monate gefördert werden.
Die Vorschläge des Bundesarbeitsminsteriums (BMAS):
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