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Missbrauch durch Scheinvaterschaften

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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7248

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 12:36    Titel: Missbrauch durch Scheinvaterschaften Antworten mit Zitat

Missbrauch durch Scheinvaterschaften wird endlich ein Riegel vorgeschoben

Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anfechtung von
Scheinvaterschaften, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat,
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:

Mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz zur
Anfechtung von Scheinvaterschaften wird eine Forderung aufgegriffen,
die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Jahre 2004 erhoben
hatte (Antrag "Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen" - BT-Drs.
15/4028).

In den 80er und 90er Jahren wurden Aufenthalts- und Bleiberechte
von Ausländern vielfach durch Scheinehen mit deutschen Partnern
erschlichen. Nachdem diese Praxis durch gesetzgeberische Maßnahmen
und die Rechtsprechung weitgehend beendet worden ist, hat sich
nunmehr eine neue Missbrauchsvariante breit gemacht: Deutsche Männer
erkennen die Vaterschaft für Kinder einer unverheirateten Ausländerin
an, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat.

Diese "Väter" sind weder die biologischen Erzeuger der Kinder,
noch stehen sie in irgendeiner Beziehung zu den Kindern und ihren
Müttern (sog. Scheinväter).

Sie werden vielmehr gezielt auf
öffentlichen Plätzen gegen Bezahlung angeworben, um diesen eine
ansonsten nicht gegebene Aufenthaltsberechtigung in Deutschland zu
verschaffen: Als Kind eines deutschen Staatsangehörigen erwirbt das
Kind mit der Vaterschaftsanerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit
(§ 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Zur Ausübung der
Personensorge für das Kind ist der ausländischen Mutter eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (§ 28 Abs. 1 Nr. 3
Aufenthaltsgesetz).
Diese Rechtslage führt zu untragbaren Zuständen
und erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte. Allein in den
Jahren 2003/2004 musste in einem Zeitraum von 12 Monaten knapp 1.700
unverheirateten ausländischen Müttern, die im Zeitpunkt solcher
Vaterschaftsanerkennungen ausreisepflichtig waren, eine
Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Da diese Väter über keine
eigenen Mittel verfügen, musste den Aufenthalt für Mutter und Kind in
diesen Fällen die öffentliche Hand, also der Steuerzahler
finanzieren.

Auch dieser Missstand wird jetzt endlich behoben: Einer von den
Ländern zu bestimmenden öffentlichen Stelle wird ein Anfechtungsrecht
eingeräumt, wenn die Vaterschaft nur zu dem Zwecke anerkannt worden
ist, der ausländischen Mutter ein ihr ansonsten nicht zustehendes
Bleiberecht zu verschaffen. Damit erlöschen rückwirkend die
erschlichenen Statusrechte von Mutter (Aufenthaltsrecht) und Kind
(deutsche Staatsangehörigkeit) und die gesetzlich vorgesehene
Ausreiseverpflichtung kann durchgesetzt werden.
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Missbrauch liesse sich ja einfach umgehen - durch einen Gentest.
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7248

BeitragVerfasst am: 21.Sep 2008 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bundesrat hat am 15.02.2008 dem Gesetz zur Anfechtung von "Scheinvaterschaften" zugestimmt (BR.-Drs.: 64/08).

So bestimmen die Länder welcher Behörde (unter Beteiligung des Jugendamts) das Anfechtungsrecht zustehen soll. Bis dies einmal geordnet ist funktioniert die Masche der Baby-Mafia weiter:

Angesprochen werden Alkoholiker, Obdachlose, Drogensüchtige. Nur eins ist wichtig: Sie müssen einen deutsche Pass haben. Nur sind dies Personen, bei denen klar ist, dass sie später nie Unterhalt zahlen können.

Für die falsche Anerkennung gibt es bis zu 5000 Euro.


Durch die Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen bekommt die (durch Abschiebung bedrohte) ausländische Mutter einen sicheren Aufenthaltsstatus - und entsprechende Sozialhilfe (351 Euro plus Warmmiete, also rund 800 Euro). Vom Bleiberecht und den Sozialleistungen profitieren anteilsmäßig außerdem auch die nach Deutschland mitgebrachten älteren Kinder der Frau, deren Mann und so weiter.

Umgekehrt geht es natürlich auch: Wer als ausreisepflichtiger Ausländer die Vaterschaft eines in Deutschland geborenen Kindes anerkennt, dem ist zumindest ein vorläufiger Aufenthaltstitel sicher.

Sind Mutter und "Vater" einer Meinung, ist das Standesamt meist machtlos.

Das war bis 1998 noch anders. Vor der Reform des Kindschaftsrechts wurde regelmäßig das Jugendamt zum Vormund nichtehelich geborener Kinder bestellt und geprüft, ob der Vater auch seinen Pflichten nachkommt beziehungsweise in seine Rechte eingesetzt wurde. Das wurde als Bevormundung empfunden, vor allem der Frauen.

Gen-Tests sind unzulässig, Hürden, die Familiengerichte bei der Zulassung von Anfechtungsklagen aufstellen, sehr hoch. Die Baby-Mafia freut's ..
Quelle: Berliner Kurier
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 664

BeitragVerfasst am: 22.Sep 2008 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja wohl deeeer Hammer!
Es wird höchste Zeit, dass der Gentest nicht nur von unfreiwilligen Vätern verlangt werden darf, sondern auch vom "Volk" (Behörden).
Das ist kein Kavaliersdelikt.
Grüße
Brendle
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3984

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2008 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

In der Region Stuttgart kam es zu einer groß angelegten Groß-Razzia gegen international agierende Bande. Dabei ging es um Drogen- und Menschenhandel, Vermittlung von Scheinehen und Scheckbetrug.

Wie das Landeskriminalamt mitteilt, durchsuchte eine Spezialeinheit mit mehr als 570 Einsatzkräften insgesamt 34 Wohnungen und Arbeitsstellen in Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Stuttgart, Jettingen, Nagold, Calw, Murrhardt, Eberbach, Asperg, Schwäbisch-Hall und Gerstetten, sowie in Worms, Herne und Köln.

Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 13 Personen festgenommen, die meist aus Nigeria stammen
>> weiterlesen >> Stuttgart Journal
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