Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
Verfasst am: 30.Okt 2002 19:09 Titel: Mithaftung bei Kredit
Mithaftung bei Kredit an Ehepartner:
Grundsätzlich kann ein Ehepartner auch bei erheblicher finanzieller Überforderung aus einem Darlehensvertrag haften. Das gilt dann, wenn er ein eigenes Interesse an der Gewährung des Darlehens hat. Hat(te) sie/er es nicht, ist eine Mithaftungsübernahme für das Darlehen sittenwidrig, entschied das Oberlandesgericht Köln. (08.07.2002)
Neue Verjährungsfrist beachten:
Ansprüche auf . . . Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück . . . sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren (Bürgerliches Gesetzbuch, § 196 neue Fassung). Klartext: Wer seine Grundschuld schon längst bezahlt hat, sich aber danach nie um die Löschung der Grundbucheintragung über die Grundschuld kümmerte, kann zehn Jahre und einen Tag später nicht mehr die Löschungsbewilligung von der damals kreditgebenden Bank verlangen. Die Grundschuldeintragung bleibt dann bis zum "Nimmerleinstag" im Grundbuch, wenn's die Bank so will. Das dürfte einer späteren Kreditgewährung im Wege stehen. (12040210) (13.05.2002)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.