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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 15.Okt 2004 13:31 Titel: Mittelstand muss Bücher öffnen |
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Mittelständische Unternehmen müssen ihre Bilanzen auch gegen ihren Willen öffnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) durchbricht mit seinem Grundsatzurteil die traditionelle Verschwiegenheit familiengeführter Konzerne.
Die Familienunternehmen hatten die jahrelange Rechtsunsicherheit im Vorfeld der Entscheidung genutzt, um die Offenlegungsvorschriften in zunehmendem Maße zu umgehen. Deutsche Kapitalgesellschaften müssen schon seit langem ihre Bilanzen bei den Gerichten offen legen; seit rund vier Jahren gilt das auch für die von Familienunternehmen bevorzugte Rechtsform der GmbH & Co KG.
Die Unternehmer hatten sich dieser Regelung nach Kräften entzogen, weil sie Wettbewerbsnachteile fürchteten, wenn über ihre Gewinne öffentlich berichtet wird. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young schätzt, dass weniger als 15 Prozent der betroffenen Unternehmen der Veröffentlichungspflicht nachkommen. Fehlende Bilanzen wurden von den zuständigen Gerichten nur sporadisch eingetrieben.
Rechtliche Grauzonen
Das am Mittwoch bekannt gewordene Urteil wird bei den bis zu 150.000 Firmen für Aufsehen sorgen, die als GmbH & Co KG firmieren. Dazu zählen namhafte Konzerne wie die Molkereigruppe Müller. Immer mehr Unternehmen drückten sich erfolgreich um die vorgeschriebene Offenlegung herum, hatte Theo Müller der FTD vor wenigen Tagen gesagt: "Wenn der Trend anhält, werde auch ich mir im kommenden Jahr überlegen, Zahlen zu veröffentlichen."
Rechtsberater hatten ihren Mandanten bislang ganz unverhohlen geraten, die rechtliche Grauzone auszunutzen - viel zu befürchten hatten sie nicht. Selbst Gerichte zögerten, die Bilanzen einzutreiben und Ordnungsgelder zu verhängen. Vor dem Hintergrund steigender Insolvenzzahlen nimmt das Interesse von Lieferanten oder Gläubigern an der finanziellen Situation ihrer Geschäftspartner zu. Der EuGH unterstützt diesen Rechtsanspruch. "Die Richter haben klargestellt, dass jeder beim zuständigen Gericht Einsicht in die Bilanzen verlangen kann, auch Konkurrenten", sagt Ernst & Young-Partner Frank Göhner.
Zwang zu mehr Transparenz
Der EuGH hatte für den aktuellen Beschluss den Fall des Medienkonzerns Axel Springer zu entscheiden. Springer hatte die Bilanzen des kleineren Wettbewerbers Zeitungsverlag Niederrhein einsehen wollen. Der Zeitungsverlag zog daraufhin vor Gericht. Die Offenlegung der Jahresabschlüsse stelle "keinen unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff" für die Unternehmen dar, heißt es nun in dem EuGH-Beschluss, der der FTD vorliegt (Az.: C-435/02).
Experten gehen davon aus, dass der Richterspruch die Unternehmen zu größerer Transparenz zwingen wird. "Ich kann mir vorstellen, dass besonders in einem heiß umkämpften Markt die Wettbewerber die Offenlegungspflicht durchsetzen werden", sagte der Jura-Professor Hanno Merkt von der Universität Freiburg. Eugen Kienzler von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BWS Westphalen sagt: "Das Interesse wird sich erhöhen."
Zustimmung von Experten
Der Beschluss dürfte auch Auswirkungen auf einen schwelenden Rechtsstreit haben, mit dem die deutsche Tochter des US-Einzelhandelskonzerns Wal-Mart versucht, ihre Geschäftsergebnisse geheim zu halten. Wal-Mart Deutschland hat deswegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus.
Bei Rechtsexperten stieß das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Zustimmung. "Der Zug in Richtung Publizität ist doch längst abgefahren. Wir hinken dem internationalen Standard hinterher", sagt der Bilanzexperte der Kanzlei Lovells, Eberhard Scheffler.
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Pflichten
Bilanzen Je größer ein Unternehmen ist, desto ausführlicher muss es berichten. Kleine Betriebe sind ganz ausgenommen.
Haftung Immer mehr Mittelständler wählen die Rechtsform der GmbH, um ihr persönliches unternehmerisches Risiko zu begrenzen.
Zwang Daraus leitete der Gesetzgeber eine Pflicht zur Offenlegung ab. Wer dieser Pflicht von sich aus nicht nachkommt, kann von Gläubigern und Geschäftspartnern dazu gezwungen werden.
© 2004 Financial Times Deutschland |
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