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Muss ich ein Nebengewerbe dem Arbeitgeber melden

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Achilles
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2006 11:14    Titel: Muss ich ein Nebengewerbe dem Arbeitgeber melden Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen und allen noch ein Gesundes neues Jahr!!!!

Nun meine Frage : Ich habe vor kurzem einen Gewerbeschein beantragt, das ganze läuft als Nebengewerbe (OnlineHanndel mit Textilien).
Selber arbeite ich aber in der Fotobranche.
Habe mit meinen direkten Vorgesetzten auch mündlich über das Thema gesprochen, er hat dafür auch volles Verständnis und hatte keine einwände. (Da er selber auch ein Nebengewerbe betreibt)
Offiziell weiß jedoch niemend in der Fa. bescheid, weder mein Chef noch die Personalabteilung.

Muss ich meinen Chef sowie die Personalabteilung davon in Kenntnis setzen. Mein Vorgesetzer meinte jedoch das dieses Gespräch mit ihm völlig ausreiche.

Hoffe die Frage ist hier richtig und mir kann dies jemand beantworten.
Nicht das ich da später noch Schwierigkeiten bekomme und sogar um meinen Arbeitsplatz bangen muss....
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Neugier
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Achilles,

meist steht dazu was im Arbeitsvertrag. Viele Firmen verlangen, dass ein Nebenerwerb der Firmenleitung (und nicht nur dem direkten Vorgesetzten) anzuzeigen ist. Es geht oftmals darum, eine Konkurrenzsituation auszuschließen bzw. zu sichern, dass Ihr Nebenerwerb Sie nicht an der optimalen Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten hindert.

Steht nichts dazu drin, müssen Sie auch nichts melden – aber: Wer hat am Ende stets den längeren Arm? Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Chef offiziell informieren. In der Regel wird er nichts dagegen haben. 100% sicher ist das natürlich nicht.

Entscheiden müssen Sie selbst, was für Sie sicherer ist, noch dazu Sie ja schon einen anderen Mitarbeiter in der Firma informiert haben. Ob dessen „Genehmigung“ ausreicht, hängt von seiner Stellung in der Firma und seinen Befugnissen ab, die ich aber nicht kenne.

Anders im öffentlichen Dienst. Dort müssen Sie von Ihrem Dienstherren Ihren Nebenerwerb genehmigen lassen - ansonsten dürfen Sie ihn nicht ausführen.

Viel Erfolg
Neugier
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Achilles
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

@Neugier

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. werde heute nach getaner Arbeit gleich mal meinen Arbeitsvertrag rauskramen und es nachlesen.


Danke sehr
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Kernseife
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 9:48    Titel: Nebenerwerb anmelden Antworten mit Zitat

Ich finde auch hier sollte einiges überholt werden und freier werden,
schon alleine, wenn man in Zukunft von einem Job nicht mehr seine Unterhaltskosten/ Lebenskosten bezahlen kann und vor der Verfassung allemal - "alle Menschen sind gleich"
Politiker haben und sind in vielerlei Nebenposten, die sich allemal tangieren. Es geht das Gerücht herum, daß ein Politiker in Berlin in so
vielen Aufsichtsräten war, daß er es selbst nicht mehr wußte worin.
Der ist inzwischen verstorben, wahrscheinlich an seiner Raffgier.
Der Herr Sarrazin ist im Vorstand der BVG, und ich glaube auch der Berliner Bank (hat gleich mal nach dem großen Bankenskandal den Bankchefs die Gehälter erhöht und dafür die stattlich geförderten Gelder für die Naturschutzstation in den Müggelbergen gekürzt und weitere für die Kinder und Jugerndlichen wichtigen Einrichtungen.)
[Einer persönlichen Meinung gebe ich mich hier nicht hin, schon alleine, weil es unter den kleinen Leuten und Medienleuten noch viel zu viele kapitalistisch verseuchte Mitläufer und Psychopathen gibt, die jegliche Kritik an diesem Wirtschaftssystem völlig aggressiv und dumm abwehren/ abtun.]

Wenn nicht absolut in einer Konkurrenzfirma nebengearbeitet wird, sollte es keinen, auch nicht den "Chef" was angehen, was und wo ich wie in meiner Freizeit was mache. Denn der Chef meldet bei mir ja auch nicht seines an, und das kann sehr wohl gegen meine Interessen sein, was er so in der Freizeit in anderen Firmen betreibt.
Diese Zweiteilung in der Gesellschaft - ich als Werktätiger darf nur was mit Genehmigung genehmigt wird und Politiker und "Chefs" dürfen fast alles>> Muß rigoros abgeschafft werden und zwar riogoros.
Ansonsten ist jegliches Gesetz Makulatur und die Verffassung ungültig.
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Kernseife
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 9:52    Titel: zuNebenberufliches Antworten mit Zitat

Achtung, Schreibfehler:
es heißt nicht "...stattlichen Gelder", denn so stattlich waren die nicht, sondern .....staatlichen Zuschüße/ Gelder zur Naturstation in den Müggelbergen, die inzwischen von Spendengeldern lebt und in der Kinder die Tiere, Pflanzen des Waldes kennenlernen, die Natur, den Naturschutz und dabei mitarbeiten können.
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