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aylamarie Specialist
Anmeldungsdatum: 16.12.2003 Beiträge: 160
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Verfasst am: 25.Nov 2004 13:39 Titel: Muß man Bafög zurrück zahlen?? |
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Hallo,
wer kennt sich aus, meine Freundin hat ein Adoptiertes Kind, sie ist jetzt 22 Jahre alt und fertig mit Ihrer Lehre als Altenpflegerin, vor ca 5 Jahren hat sie ein Sparbuch angelegt, einiges erspart und nach 5 Jahren bekam sie davon Zinsen und die waren 500 DM, sie hatte das wieder auf ihr Sparbuch gelegt, aber auch davon gebrauch gemacht.
Im Herbst letzten Jahres hat meine Freundin nun alles beim Amt abgegeben unter anderen auch die Angaben des Sparbuches. Sie bekam gestern einen Brief vom Amt mit der Bitte, zu bestätigen was mit den 500 DM vor 5 Jahren passiert ist, man hat ihr geschrieben das die sich erkundigt haben bei der Bank, etc.
Nun hat sie angst das ganze Bafög zurück zu bezahlen.
Darf das denn überhaupt diese Beamtenstelle schon vor April 05?? Irgendwie geht das doch zu weit, was hier die Firma Eichel & Co da leistet.
Diese Famlie ist Ratlos und wütend über diese Schnüffelei, als meine Freundin alles abgegeben hatte,wies sie die Beamte daraufhin auf die Zinsen, da sagte die eben nur das wollen die nicht wissen.
Wer hat Ahnung wie sie sich gegen Schüffelei wehren kann und ob sie das Bafög zurück zahlen muß wegen den einmal 500 DM Zinsen.
Ich bedanke mich im vorab für die Antworten.
MfG
aylamarie |
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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 25.Nov 2004 17:30 Titel: |
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Bitte ausführlich und präzise schildern.
BafÖG Leistung, in welcher Höhe und wie lange.
Diese Form der Leistung ist grundsätzlich rückführbar. Aus Ihrem Beitrag ist leider nicht ersichtlich, welche Leistung die Betroffenen erhalten hat.
Danke |
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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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aylamarie Specialist
Anmeldungsdatum: 16.12.2003 Beiträge: 160
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Verfasst am: 25.Nov 2004 18:38 Titel: |
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| RA Slowik hat folgendes geschrieben:: |
Bitte ausführlich und präzise schildern.
BafÖG Leistung, in welcher Höhe und wie lange.
Diese Form der Leistung ist grundsätzlich rückführbar. Aus Ihrem Beitrag ist leider nicht ersichtlich, welche Leistung die Betroffenen erhalten hat.
Danke |
Hallo Herr Slowik,
danke für Ihre schnelle Antwort!
Das junge Mädchen hat vom 1.8.01 - 1.8.04 Bafög bekommen auf Grund ihrer Ausbildung als Altenpflegerin, da sie bei Pflegeeltern wohnt stand ihr das zu, ihre leibliche Mutter ist in einer Physiatrie unter gebracht. 1998 zu diesem Zeitpunkt hat sie einen Sparkassenbrief abgeschlossen den sie im August 2003 ausbezahlt bekam mit 2000,-€ dabei waren die 500 DM Zinsen schon drin.
Daniela hat monatl. 345,- € , Bafög bekommen, jetzt hat sie angst das sie das alles wegen den 2000,- € die sie durch den Sparkassenbrief erhalten hat, zurückzahlen muß.
Das Amt wurde damals daraufhin gewiesen ,man sagte aber das sie es nicht brauchen, und jetzt wird von oben her hinter dem Rücken der Bürger in Konten geschnüffelt.
Kann man sich dagegen wären? In wieweit werden die Finanzen der Pflegeeltern angetastet?
Danke für Ihre Mühe
MfG
aylamarie |
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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 30.Nov 2004 21:24 Titel: |
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| Ohne Gewähr, da der Sachverhalt etwas unpräzise dargestellt ist, kann man davon ausgehen, dass ein Freibetrag von monatlich 205,00 EUR gemäß § 23 Absatz 5 BAföG anzurechnen ist, und damit das Geld aus dem Sparkassenbrief "Daniela" gehört. Die Rückzahlung von BAföG bleibt aber bestehen. |
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aylamarie Specialist
Anmeldungsdatum: 16.12.2003 Beiträge: 160
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Verfasst am: 1.Dez 2004 18:20 Titel: |
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| RA Slowik hat folgendes geschrieben:: |
| Ohne Gewähr, da der Sachverhalt etwas unpräzise dargestellt ist, kann man davon ausgehen, dass ein Freibetrag von monatlich 205,00 EUR gemäß § 23 Absatz 5 BAföG anzurechnen ist, und damit das Geld aus dem Sparkassenbrief "Daniela" gehört. Die Rückzahlung von BAföG bleibt aber bestehen. |
danke für Ihre Mühe und Antwort. |
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