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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 2.Jul 2005 6:13 Titel: Navigationssystem zählt bei Steuer mit |
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Handelsblatt
Navigationssystem zählt bei Steuer mit
Bundesfinanzhof: Wert muss bei Dienstwagenbesteuerung auf Autopreis draufgerechnet werden. Wer ein Firmenwagen auch privat nutzt, muss auch den Vorteil der Nutzung eines eingebautes Satellitennavigationsgerätes versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Ein angestellter Makler durfte das von seinem Arbeitgeber gestellte Firmenfahrzeug auch für Privatfahrten verwenden. Das Auto war mit einem GPS-Navigationssystem ausgerüstet. Das Finanzamt legte der Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung nach der so genannten Ein-Prozent-Regel im Einkommensteuergesetz (EStG) den Bruttolistenpreis des PKW zugrunde - in dem auch der auf das Navigationsgerät entfallende Aufpreis von knapp 3 300 Euro enthalten war. Der Makler hingegen war der Ansicht, bei dem Navigationsgerät handele es sich um ein Telekommunikationsgerät, dessen Gebrauchsüberlassung durch den Arbeitgeber nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei sei und dessen Anschaffungskosten somit bei der Berechnung des Nutzungsvorteils herausgerechnet werden müssten. Das in erster Instanz angerufene Finanzgericht gab ihm Recht.
Der BFH war anderer Auffassung. Mit dem Betrag, der nach der Ein-Prozent-Regel als Einnahme anzusetzen sei, würden sämtliche geldwerten Vorteile abgegolten, die sich aus der Möglichkeit zur privaten Nutzung des Autos ergäben. Der vereinfachende Charakter der Regelung gestatte es nicht, die mit dem Gebrauch des Firmenwagens notwendigerweise verbundenen Vorteile aus der Verfügbarkeit unselbstständiger Sonderausstattungen von der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs selbst zu trennen. Es sei daher nicht zulässig, den Listenpreis des Wagens (einschließlich der Sonderausstattungen) vorab um den auf derartige Ausstattungsmerkmale entfallenden Teil des Listenpreises zu kürzen. Denn besteuert werde die private Nutzbarkeit des konkreten Fahrzeugs insgesamt.
Es könne zudem offen bleiben, so die BFH-Richter weiter, ob das im Auto des Klägers verwendete Navigationsgerät tatsächlich ein Telekommunikationsgerät sei. Das vom Autohersteller fest eingebaute Navigationssystem sei jedenfalls kein eigenständiges Wirtschaftsgut, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zum privaten Gebrauch des Fahrzeugs bewertet werden könne.
Da § 3 Nr. 45 EStG nur für Arbeitnehmer gelte, stelle diese Auslegung im Übrigen sicher, dass die Bemessungsgrundlage für die private KFZ-Nutzung bei Arbeitnehmern nicht anders zu ermitteln sei als bei Selbstständigen.
Aktenzeichen BFH: VI R 37/04
provided by GENIOS... |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 3.Jul 2005 20:45 Titel: und was lernen wir daraus? |
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Das Navigationsgerät wird bei Bestellung des Fahrzeugs nicht mehr als Standardzubehör mitgeordert.
Stattdessen kaufen wir ein mobiles Navi (bzw. lassen dieses vom Chef kaufen), das sich im Zigarettenanzünder anstecken lässt und - bei Bedarf - auch ins Privatkfz von Frauchen oder auf dem Moped umstecken lässt.
Denn der BFH hat gesagt:
| Zitat: |
| Das vom Autohersteller fest eingebaute Navigationssystem sei jedenfalls kein eigenständiges Wirtschaftsgut, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zum privaten Gebrauch des Fahrzeugs bewertet werden könne. " |
Nun denn, dem lässt sich in Zukunft abhelfen. Und dann gilt (bei Arbeitnehmern) wieder § 3 Nr. 45 EStG. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Jul 2005 8:34 Titel: Re: Navigationssystem zählt bei Steuer mit |
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| Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben:: |
| Aktenzeichen BFH: VI R 37/04 |
Für alle noch der Link zum Urteil
>>>>> klick |
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