| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6292
|
Verfasst am: 25.Apr 2006 9:48 Titel: Neue Regeln für Vermittler zum Jahresende |
|
|
Bald müssen Versicherungsvermittler eine Ausbildung nachweisen und ihre Interessen offenlegen. Verbraucherschützer fordern ein noch schärferes Gesetz
Was Versicherungsvermittler angeht, steht die deutsche Regierung unter besonderem Druck. Vor wenigen Tagen hat die Europäische Kommission in Brüssel angekündigt, beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Bundesrepublik einreichen zu wollen, weil in Deutschland eine EU-Vorgabe vom Dezember 2002 nicht wie gefordert bis zum Januar vergangenen Jahres umgesetzt wurde.
Jetzt herrscht Eile. "Noch in der zweiten Jahreshälfte wird in Deutschland eine neue Richtlinie für Versicherungsvermittler letzte parlamentarische Hürden nehmen", bestätigt Steffen Moritz, Sprecher des Wirtschaftsministeriums der "Welt am Sonntag".
Zum Jahreswechsel soll sie Gesetz werden.
Mit den neuen Regeln sollen Verbraucher künftig vor Übervorteilungen beim Vertragsabschluß besser geschützt sein. Die Vermittler sollen ihre Qualifikation darlegen und ihre Interessen transparent machen - beispielsweise von wem sie Provision erhalten.
Knapp 158 Milliarden Euro an Beiträgen flossen laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im vergangenen Jahr auf die Konten der deutschen Erstversicherer. 3,8 Milliarden mehr als noch 2004. Um die aus bestehenden Policen und Neuabschlüssen fälligen Provisionen rangelt eine in die Hunderttausende gehende Heerschar von Vermittlern (siehe Kasten). Ihre genaue Zahl kennt niemand.
Allein die Versicherer beschäftigen 320 000 nebenberufliche Verkäufer. So mancher steht morgens hinter der Wursttheke und verkauft abends Lebensversicherungen.
Wer da im Wohnzimmer eigentlich über was berät, erfahren viele Verbraucher erst, wenn es zu spät ist. Edda Müller, Vorstand beim Bundesverband Verbraucherzentralen (VZBV) in Berlin, moniert denn auch: "Die deutschen Haushalte sind falsch und zu teuer versichert."
Sie hat wenig Hoffnung, daß sich dies mit dem neuen Gesetz zum Jahreswechsel ändern könnte, denn es gebe "zahlreiche Hintertüren bei den Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten".
Anders sehen dies die Versicherer. GDV-Präsident Bernhard Schareck: "Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt, daß das Ministerium zahlreiche Anregungen in den Referentenentwurf aufgenommen hat." Einige davon erfreuen allerdings - so Michael Frahnert, Vorstandschef des Kölner Finanzdienstleisters OVB Holding AG - besonders die Versicherer selbst.
Jeweils nur für eine einzige Gesellschaft tätige Vertreter hätten etwa im Gegensatz zu anderen Vermittlern keinerlei Erlaubnispflicht.
Wer ansonsten künftig in Deutschland Lebens-, Unfall- oder Kfz-Policen an den Kunden bringen will, wird zunächst einmal seine Eignung nachweisen müssen. Dafür muß er 222 Unterrichtsstunden absolvieren und bei seiner Industrie- und Handelskammer eine Prüfung ablegen.
Kunden sollen bereits im heimischen Wohnzimmer erkennen können, wer mit welchem Interesse im Sessel vor ihnen sitzt. Schon zu Beginn jedes Beratungsgesprächs muß dargelegt werden, ob ein Vermittler die Produkte nur eines oder aber mehrerer Versicherer anbieten kann. Oder ob er als Makler auftritt und wirklich die beste Offerte am Markt herausfiltert.
Für jedes Beratungsgespräch werden eine schriftliche Information und ein Beratungsprotokoll vorgeschrieben. Dagegen opponiert die Versicherungswirtschaft vehement.
Gern würde sie an ihrem bislang üblichen Policenmodell festhalten. Hierbei werden detaillierte Vertragsgrundlagen erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins überlassen. Vorab sollen Kunden lediglich eine allgemeine Produktbeschreibung erhalten.
der ganze Artikel: von Hans-Werner Thieltges
WamS |
|
| Nach oben |
|

|
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6292
|
Verfasst am: 22.Dez 2006 12:28 Titel: |
|
|
Vermittlergesetz kann in Kraft treten
Das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts” ist mit Datum 22. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit verkündet.
Gesetz tritt am 22. Mai 2007 in Kraft
Das wird nun erst gute zwei Jahre später der Fall sein. Denn mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist klar, dass das Gesetz am 22. Mai 2007 in Kraft tritt. Das Gesetz wurde gestern von Bundespräsident Köhler, Bundeskanzlerin Dr. Merkel und den Bundesministern Glos, Zypries und Steinbrück unterzeichnet.
Folgende Termine werden durch das Gesetz gesetzt:
23. Dezember 2006:
Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes tritt in Kraft, und zwar nicht vollständig, sondern daraus der neue § 34d Absatz 8 GewO und der neue § 34e Absatz 2 Sätze 2 bis 4 GewO.
Das heißt nichts anderes als dass das Bundeswirtschaftsministerium ab morgen ermächtigt ist, eine Rechtsverordnung (Versicherungsvermittler-Verordnung) zu erlassen. Diese befindet sich gerade in der Abstimmung, so sollen bis zum 5. Januar die betroffenen Verbände eine Stellungnahme abgeben.
23. Dezember 2006:
Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzes tritt in Kraft, und zwar betreffend den neuen § 42k Absatz 1 Sätze 1 und 2 sowie Absätze 2 bis 5 VVG. Damit könnte das Bundesjustizministerium theoretisch schon morgen in Abstimmung mit Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium die Versicherungsombudsleute mit der Aufgabe der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Kunden beauftragen.
1. Januar 2007:
Wer ab diesem Datum erstmals als Versicherungsvermittler gewerblich tätig wird, muss zum In-Kraft-Treten des Vermittlergesetzes unmittelbar eine Gewerbeerlaubnis einholen und sich im Vermittlerregister registrieren lassen, um seine Tätigkeit fortsetzen zu dürfen. Das ergibt sich aus dem neuen § 156 Absatz 1 GewO.
22. Mai 2007:
Das Vermittlergesetz tritt in Kraft.
Das heißt konkret, dass spätestens zu diesem Termin alle bereits tätigen Versicherungsvermittler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben müssen, wenn sie nicht als Versicherungsvertreter die uneingeschränkte Haftungsübernahme von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen erhalten.
Und wer ab diesem Termin erstmals gewerblich als Versicherungsvermittler tätig wird, muss vor Tätigkeitsaufnahme die Gewerbeerlaubnis einholen und sich im Vermittlerregister registrieren lassen.
1. Januar 2009:
Ablauf der Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2007 bereits erstmals tätig gewordene Versicherungsvermittler.
Sie müssen bis zu diesem Tag – da wohl kaum eine IHK auf Sylvester und Neujahr geöffnet haben dürfte, effektiv wohl spätestens am Dienstag, 30. Dezember 2008 – eine Gewerbeerlaubnis und die Registrierung im Vermittlerregister nachgeholt haben.
Wer als Vertreter mit uneingeschränkter Haftungsübernahme tätig ist, muss spätestens bis zu diesem Termin im Vermittlerregister eingetragen sein.
Quelle: VJ |
|
| Nach oben |
|
|
simniflo Specialist
Anmeldungsdatum: 26.11.2002 Beiträge: 111
|
Verfasst am: 3.Jan 2007 16:09 Titel: |
|
|
| Gelten die o.g. Gesetze nur für Versicherung oder auch für Finanzvermittlern ? |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|