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ARGEkap Newbie

Anmeldungsdatum: 30.01.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Pforzheim
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Verfasst am: 12.Jul 2007 14:22 Titel: Neues Versicherungsvertragsgesetz |
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Der deutsche Bundestag hat Änderungen des Versicherungsvertraggesetzes beschlossen.
Wie immer soll alles besser werden.
Ziele seien bessere Beratung und Information der Verbraucher und Änderungen bei der Überschussbeteiligung bei den Lebensversicherungen.
Der beste Gradmesser ist die Praxis. Erst in der täglichen Anwendung wird sich zeigen, ob das lobenswerte Ziel durchgesetzt wurde.
unter diesem Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums dazu:
Pressemitteilungen _________________ ARGEkap, Rechtsanwälte
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75172 Pforzheim
Tel.: 07231-14 15 90
E-Mail: info@argekap.de
WebSite: http://www.argekap.de |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
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Verfasst am: 21.Dez 2007 10:10 Titel: |
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Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist heute im Bundesgesetblatt verkündet worden.
Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen.
Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen.
"Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt. Wir wollen mündige Verbraucher, die umfassend informiert werden, bevor sie Verträge abschließen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries. ... [mehr]
Die Verordnung zum Download ► ► Bundesgesetzblatt Jahrgang2007 Teil I Nr.66 |
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