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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 2.Mai 2007 17:43 Titel: Novelle des Investmentgesetzes beschlossen |
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Das Bundeskabinett hat am 25.4.2007 den Entwurf für ein Investmentänderungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbranche gesteigert und gleichzeitig der Schutz der Anleger verbessert werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die folgenden Kernpunkte:
Entbürokratisierung:
Die Meldepflichten nach § 10 InvestmentG sollen entfallen und gesetzliche Fristen für die Genehmigung von Fondsprodukten eingeführt werden. Die Kreditinstituteigenschaft von Kapitalanlagegesellschaften soll entfallen. Ferner entfällt die zusätzliche Aufsicht durch die Bundesbank, so dass Kapitalanlagegesellschaften künftig nur noch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Zudem soll eine vereinfachte Genehmigungspraxis die Einführung neuer Investmentprodukte beschleunigen.
Förderung von Produktinnovationen:
Mit neuen Infrastrukturfonds (ÖPP-Fonds) soll vermehrt privates Kapital für öffentlich-private Partnerschaften mobilisiert werden und der ÖPP-Markt Privatanlegern zugänglich gemacht werden. Eine neue Assetklasse „Sonstige Sondervermögen“ soll zur Auflage von innovativen Produkten beitragen.
Die Investmentaktiengesellschaft mit variablem Kapital soll so ausgestaltet werden, dass ihre Aktien auch grenzüberschreitend unter Inanspruchnahme der Erleichterungen aus der EU-Investmentrichtlinie (OGAW-Richtlinie) vertrieben werden können. Damit können Anleger künftig auch in Deutschland in das in Luxemburg verbreitete Anlageinstrument „Société d'investissement à capital variable“ (SICAV) investieren.
Offene Immobilienfonds:
Im Hinblick auf offene Immobilienfonds sollen zwei neue Fondskategorien geschaffen, die Bewertungsvorschriften reformiert und neue Risikomess-Systeme eingeführt werden. Außerdem sollen die Rücknahmenregeln geändert werden. Insoweit soll es künftig möglich sein, von der bisherigen Verpflichtung zur täglichen Rücknahme der Fondsanteile abzuweichen. Stattdessen soll mit Anlegern vereinbart werden können, dass Anteile nur noch einmal im Monat zurückgenommen werden.
Verbesserung des Corporate Governance:
Künftig soll ein unabhängiger Anlegervertreter in den Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften bestellt werden. Außerdem sollen einige Vorgaben zur Auswahl von konzernfremden Depotbanken geschaffen werden. Des Weiteren wird zum Schutz nationaler Anleger die Beschränkung der Kostenvorausbelastung auf richtlinienkonforme ausländische Investmentfonds erstreckt.
Mit der Novelle des Investmentgesetzes sollen rund 19 Gesetze geändert werden, darunter das Handelsgesetzbuch, das Börsengesetz, das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz.
Quelle: wirtschaftsrecht
Den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Gesetzentwurf finden Sie hier |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 9.Jul 2007 11:01 Titel: |
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Geplantes Investmentänderungsgesetz ist unter Fachleuten umstritten
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Investmentgesetzes (BT-Drs. 16/5567) wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 04.07.2007 unterschiedlich beurteilt. Die Bundesregierung will den Standort Deutschland für die Fondsbranche stärken. Die Verbraucherzentralen begrüßten die Beachtung des Anlegerschutzes. Bankenvertreter kritisierten hingegen die geplanten zusätzlichen Kontrollmechanismen und die strenge Überwachung der Hedgefonds.
Bundesregierung: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Bundesregierung will mit dieser Novelle die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondsbranche steigern. Durch einen «modernen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen» sollen Innovationen gefördert und die Abwanderung von Fondsvermögen ins Ausland verhindert werden.
Experten: Zu starke Kontrollmechanismen
den vollständigen Beitrag lesen Sie unter: Beck - Aktuell |
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