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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6292
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Verfasst am: 15.Dez 2006 7:53 Titel: Österreich: Das Pfand bleibt in Schuldner-Hand |
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Gesetzesplan
Das Justizministerium erwägt die Einführung eines Mobiliarpfandregisters. Dieses soll Klein- und Mittelbetrieben zu günstigeren Kreditkonditionen verhelfen.
So manches Haus ist mit einer Hypothek belastet. "Bewegliche Sachen" wie Anlagen, Maschinen, Warenlager oder Fahrzeuge spielen als Besicherung für Kredite dagegen nur selten eine Rolle. Der Grund: Nach dem in Österreich geltenden "Faustpfandprinzip" muss die verpfändete Sache dem Gläubiger übergeben werden.
Der Schuldner kann sie dann nicht mehr verwenden. Muss also beispielsweise ein Spediteur seine Lkw-Züge verpfänden, verliert er seine wichtigsten Betriebsmittel - und jede Möglichkeit, seine Schulden abzubauen.
Das Faustpfandprinzip soll verhindern, dass eine Sache mehrfach verpfändet wird und der Schuldner nicht vermögender aussieht, als er ist.
Das Justizministerium arbeitet seit geraumer Zeit an einer Alternative, die dem Schuldner die Benützung der verpfändeten Sache erlaubt: das Mobiliarpfand, bei dem die nötige Publizität der Verpfändung durch einen Eintrag in ein "Mobiliarpfandregister" hergestellt wird. Darin sollen Verpfändungen vermerkt werden, und jeder, der ein rechtliches Interesse hat, soll sich informieren können.
Ein Entwurf könnte bereits im Frühjahr fertig sein. Die Details sind aber noch weitgehend offen, wie eine vom Justizministerium, der Notariatskammer und der "Presse" veranstaltete Expertendiskussion gezeigt hat.
Justizministerin Karin Gastinger, welche übrigens davon ausgeht, dass das Pfandregister auch für die nächste Bundesregierung ein Thema sein wird, hält es für ein wichtiges Instrument für Klein- und Mittelbetriebe: Sie würden künftig günstigere Konditionen für Kredite bekommen. Auch Georg Kathrein, Abteilungsleiter im Justizministerium, hofft auf die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für heimische Betriebe: Denn in anderen Ländern, wie etwa Ungarn, gibt es bereits ein Mobiliarpfandregister.
Unter den Experten herrscht aber nicht nur Euphorie: Leo Chini, KMU-Beauftragte der Bundesregierung, sieht die Gefahr, dass bei einer Insolvenz ungesicherten Gläubigern (etwa Lieferanten) noch weniger von der Konkursmasse bleibt, weil der verpfändete Teil ja wegfällt. Oft werde auch nicht die für einen Zwangsausgleich erforderliche Quote von 20 Prozent erreicht werden können, das Unternehmen müsse dann in Konkurs gehen, weil es zu viel verpfändet hat.
Das neue Pfandrecht dürfe nicht dazu führen, dass die Verwaltungskosten höher sind als die Reduktion der Kreditkosten. Auch sollte es Unternehmen nicht verleiten, so hohe Kredite aufzunehmen, dass sie die Kreditrückzahlung mit ihrem Cash Flow nicht mehr schaffen - und dann wirklich auf das Pfand zurückgegriffen werden muss.
Das sei ohnehin nicht im Sinne der Banken, meinte BA-CA-Chief Risk Officer Thomas Groß. "Wir wollen eigentlich das Geld zurück und nicht die Sicherheit."
Auch Georg Kantner vom Kreditschutzverband fürchtet, dass im Insolvenzfall den Lieferanten nichts mehr bleibt. Wenn die Gläubiger ihren Anteil an der Konkursmasse einfordern, werden sie feststellen müssen, dass Warenlager, Lkw-Züge und Anlagen nicht mehr zu haben sind. Denn sie sind im Pfandregister eingetragen und "gehören" bereits der Bank.
Umstritten ist auch, wer das Register führen soll - die Gerichte oder die Notare. Nach Meinung der Notare könnten sie es billiger tun. Einsicht nehmen dürfen sollten nur Personen mit rechtlichem Interesse sowie Schuldner und Gläubiger, meinte der Notar Ludwig Bittner. Dass der Nachbar nachschauen könne, wie viel bereits verpfändet sei, gehe nicht an.
Eine Ausweitung des Registers von Betrieben auf Privatpersonen ist für Gastinger denkbar, aber derzeit noch kein Thema.
Quelle: Presse.com |
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