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tartan Newbie
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27.Sep 2005 15:38 Titel: Offenbahrungseid |
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| Mein Schuldner hat vor 8 Jahren den Offenbarungseid abgegeben und verschwiegen, dass er Grundeigentum seiner Frau übertragen hat. Jetzt nach 8 Jahre komme ich zufällig dahinter. Kann mir jemand Rechtsauskunft geben? |
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moneyinvest Specialist
Anmeldungsdatum: 22.04.2004 Beiträge: 78 Wohnort: BRD
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Verfasst am: 6.Okt 2005 19:58 Titel: |
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@tartan
Rechtsberatung NUR von Rechtsanwälten. Meine Anregung an Sie: lassen Sie sich von einem kompetenten RA beraten , der Sie auch hstl. den Möglichkeiten nach dem AnfeschtungsG u.a beraten werden wird wie hstl. der strafrechtlichen Dimension als auch der Möglichkeit....inkl. Aufklärung über Kosten und Risiken.
Gruss
Moneyinvest |
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veraendert Newbie
Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 11.Okt 2005 13:08 Titel: kleiner Tip- |
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| wenn Sie Ihre Fragen nicht ganz so einzelfallbezogen stellen, steigen Ihre Chancen, eine Antwort zu erhalten, ganz erheblich. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 14.Okt 2005 5:54 Titel: |
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@tartan,
in dieser Konstellation sind zwei Aspekte zu unterscheiden:
1. Strafrecht: Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt ist strafbar, verjährt allerdings in der Regel nach 5 Jahren. In Ihrem Fall dürfte gegen den Schuldner aus strafrechtlicher Sicht nichts zu unternehmen sein. Ob darüber hinaus noch weiter, nicht verjährte strafbare Handlungen erkennbar sind, hängt von Einzelheiten des Falles ab.
2. Zivilrecht: Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen Ihren Schuldner haben und die Immobilie noch in dessen Eigentum steht, können Sie auch heute noch Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Sollte der Schuldner indessen so clever gewesen sein, vor Jahr und Tag seine Immobilie an Angehörige übertragen zu haben, dürfte dieses Rechtsgeschäft heute kaum noch anfechtbar sein (minimale Chance).
Sie können ja einmal das Grundbuch einsehen und feststellen, wer heute Eigentümer der Immobilie ist. Ist es noch Ihr Schuldner, sollte Ihr Rechtsanwalt unverzüglich handeln.
Beste Grüße
tropico |
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