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Offenbarungseid widerrufen

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Juniper
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2005 11:28    Titel: Offenbarungseid widerrufen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine bzw. zwei Fragen. Was bedeutet Offenbarungseid genau? Wenn man einen Offenbarungseid unterschrieben hat, kann man dies widerrufen?
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defender57
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.Okt 2005 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Offenbarungseid ist eine alte Bezeichnung. Heute heißt das: Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV).
Auf Antrag eines Gläubigers muß man sein gesamtes Vermögen offenlegen, und an Eides statt erklären, dass die Aufstellung der Wahrheit entspricht. Danach gibt es nichts mehr zu widerufen.

War die EV falsch - weil man nicht alle Vermögenswerte angegeben hat - hat man ein Problem mit dem Staatsanwalt.
Die EV wird ins Schuldnerregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Zahlt man die später die Forderung kann man die Löschung im Schuldnerregister beantragen.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 14.Okt 2005 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
@ defender

Sorry, kleine Korrektur...
wenn die EV falsch ist muß dies nicht automatisch zu Problemen mit der Staatsanwaltschaft führen. Es sei denn sie wurde vorsätzlich oder wie's der Kommentar schreibt.."bewußt" falsch abgegeben. Eine Ergänzung von Seiten des Schuldners ist, wie auch auf Antrag des Gläubigers möglich.

Ansonsten wäre theoretisch jedes "vergessene" Sparbuch zur Kommunion mit 2.-Reichsmark eine Katastrophe.

Aber vielleicht hat unser/e werte/r Juniper das ja ganz anders gemeint!! Also was sicherlich nicht geht ist, in der EV einen auf arm machen und dann wenn der Gläubiger einem 'draufkommt schnell mal widerrufen, nee, nee......

grüße
gundel
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