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Juniper Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 11.Okt 2005 11:28 Titel: Offenbarungseid widerrufen |
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Hallo,
ich habe eine bzw. zwei Fragen. Was bedeutet Offenbarungseid genau? Wenn man einen Offenbarungseid unterschrieben hat, kann man dies widerrufen? |
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defender57 Newbie
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 6 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12.Okt 2005 16:39 Titel: |
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Offenbarungseid ist eine alte Bezeichnung. Heute heißt das: Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV).
Auf Antrag eines Gläubigers muß man sein gesamtes Vermögen offenlegen, und an Eides statt erklären, dass die Aufstellung der Wahrheit entspricht. Danach gibt es nichts mehr zu widerufen.
War die EV falsch - weil man nicht alle Vermögenswerte angegeben hat - hat man ein Problem mit dem Staatsanwalt.
Die EV wird ins Schuldnerregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Zahlt man die später die Forderung kann man die Löschung im Schuldnerregister beantragen. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 14.Okt 2005 15:14 Titel: |
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Hallo,
@ defender
Sorry, kleine Korrektur...
wenn die EV falsch ist muß dies nicht automatisch zu Problemen mit der Staatsanwaltschaft führen. Es sei denn sie wurde vorsätzlich oder wie's der Kommentar schreibt.."bewußt" falsch abgegeben. Eine Ergänzung von Seiten des Schuldners ist, wie auch auf Antrag des Gläubigers möglich.
Ansonsten wäre theoretisch jedes "vergessene" Sparbuch zur Kommunion mit 2.-Reichsmark eine Katastrophe.
Aber vielleicht hat unser/e werte/r Juniper das ja ganz anders gemeint!! Also was sicherlich nicht geht ist, in der EV einen auf arm machen und dann wenn der Gläubiger einem 'draufkommt schnell mal widerrufen, nee, nee......
grüße
gundel |
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