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Offenlegung von Jahresabschlüssen: Der Jahreswechsel naht!

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6844

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2007 13:16    Titel: Offenlegung von Jahresabschlüssen: Der Jahreswechsel naht! Antworten mit Zitat

Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen.

„Alle Unternehmen, die ihren Pflichten zur Offenlegung der Abschlüsse noch nicht nachgekommen sind, haben Grund sich zu sputen. Schließlich drohen jetzt erstmals spürbare Sanktionen, wenn diese – seit Langem bestehenden Pflichten nicht erfüllt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf einer Informationsveranstaltung für die Wirtschaftsverbände und die Vertreter der wirtschafts- und steuerberatenden Berufe.

„Publizität der Unternehmensdaten ist in der gesamten EU ein hohes Gut und kein bloßer Formalismus. Sie gibt insbesondere Geschäftspartnern, Gläubigern aber auch Gesellschaftern die Möglichkeit, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschaffen. Von dieser Verlässlichkeit und Transparenz profitiert das gesamte Wirtschaftsleben, natürlich nur in dem Maß wie die Unternehmen ihren Pflichten auch nachkommen“, so Zypries weiter.

Zum Hintergrund:
Zum 1. Januar ist das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553) in Kraft getreten. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt.

Gleichzeitig wurde unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet.

Hier stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) für jedermann zentral zum Online-Abruf bereit. Der Medienwechsel von Papier zur Elektronik entlastet die Unternehmen von vermeidbaren Kosten und erhöht die Transparenz in der Rechnungslegung, während die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet wurden.

Das EHUG hat der Wirtschaft keine neuen Pflichten gebracht, es macht aber Ernst mit der Durchsetzung der Publizitätspflichten und sorgt für echte Transparenz bei der Rechnungslegung durch eine zeitgemäße Form der Datenhaltung und - Veröffentlichung.

Für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten sind zwei wichtige Neuerungen zu beachten:

* Seit Jahresbeginn 2007 müssen die offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, dem Bundesanzeiger-Verlag in Köln, einreichen - und nicht wie bisher auf Papier bei den Registergerichten.

* Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2009 können die Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zwar auch noch in Papierform eingereicht werden. Dadurch entsteht dort allerdings erhöhter Aufwand durch die Digitalisierung der Unterlagen, dessen Kosten von dem einreichenden Unternehmen getragen werden müssen.

* Bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht drohen seit dem 1. Januar 2007 spürbare Sanktionen. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein.

* Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter und notfalls auch mehrfach festgesetzt werden.

Nicht geändert hat sich der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen (insbesondere die Kapitalgesellschaften, bestimmte Kapitalgesellschaften und Co, darunter vor allem die meisten GmbH & Co. KGs, sehr große Personenhandelsgesellschaften und sehr große Einzelkaufleute).

Auch Art und Umfang der Unterlagen, die veröffentlicht werden müssen, sind gleich geblieben.

Ausführliche Informationen sind unter bmj.bund erhältlich.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6844

BeitragVerfasst am: 20.Nov 2007 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Jahresbeginn 2008 droht der Wirtschaft eine bislang einmalige Welle an Ordnungsgeldverfahren wegen Verletzung der Publizitätspflicht. Das Bundesamt für Justiz rechnet damit, mehrere Hunderttausend Ordnungsgelder gegen Unternehmen verhängen zu müssen, die ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlichen.

Bislang blieb die Verletzung der Publizitätspflicht meist ohne Folgen. Doch die Rechtslage hat sich geändert. Jetzt kontrolliert das Anfang 2007 gegründete Bundesamt die Einhaltung der Vorschrift und sanktioniert Verweigerer oder Vergessliche.

Eine Schonfrist werde es nicht geben, sagte der Präsident des Amts, Gerhard Fieberg, dem Handelsblatt. Allerdings solle die Höhe der Ordnungsgelder zunächst am unteren Ende der gesetzlichen Möglichkeiten liegen. "Die Ordnungsgelder sollen erst einmal bei 2 500 Euro beginnen, denn wir wollen die Unternehmen nicht abzocken, sondern wir wollen, dass die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden“, sagte Fieberg.

Bei notorischen Verweigerern können die Zahlbescheide schnell auf 25 000 Euro steigen. Theoretisch könnten Fiebergs Beamte alle sechs Wochen wegen ein und desselben Falles 25 000 Euro einfordern. Das gesamte Ordnungsgeld könnte damit in einem Jahr auf 200 000 Euro steigen.

Für eine kleine GmbH wäre das wohl der Ruin.

Dabei kommt Publizitäts-Verweigerern zugute, dass keine Bußgelder – wie etwa beim Falschparken im Straßenverkehr – verhängt werden.

"Erfreulicherweise hat der Bundestag die Anregung des DIHK aufgegriffen und nicht die ursprünglich geplanten Bußgelder eingeführt,“ sagte Jochen Clausnitzer, Referatschef beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Brüssel. Bußgelder hätten selbst dann vollstreckt werden müssen, wenn die Daten nachträglich publiziert werden. Jetzt werden reuige Firmeninhaber nur mit 50 Euro Verwaltungsgebühr zur Kasse gebeten.

Etwa eine Million Unternehmen in Deutschland ist ab dem 1. Januar verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger zu publizieren – und zwar elektronisch. Ab diesem Zeitpunkt greift erstmals das neue "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG). Mindestens ein Drittel der Betroffenen wird nach Einschätzung Fiebergs die gesetzliche Pflicht ignorieren.

Das Bundesamt hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres alle 864 kapitalmarktorientierten Unternehmen des Landes überprüft und selbst bei diesen wegen der Börsenvorschriften an Publizität gewöhnten Unternehmen Überraschendes festgestellt: 280 Jahresabschlüsse standen nicht im elektronischen Bundesanzeiger. Fieberg sagte: "Mit fünf Prozent hatten wir gerechnet, es waren dann aber 32 Prozent.“

Bislang haben die meisten nicht-börsennotierten Firmen auf eine Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verzichtet. Erst wenn ein Berechtigter Klage erhob, musste der Staat aktiv werden. Fiebergs Behörde prüft ab Januar automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Publizität.

Sie hat sich auf die erwartete Mammutaufgabe mit einem automatisierten System vorbereitet. "Wir werden ab Januar in der Lage sein, eine sechsstellige Zahl an Fällen zu bearbeiten“, versicherte Fieberg. Dass es im kommenden Jahr Ordnungsgelder in Massen geben wird, damit rechnet auch der DIHK. "Viele Unternehmen unterschätzen die Folgen des neuen Gesetzes“, sagte Clausnitzer.

Ziel der Offenlegung von Jahresabschlüssen auch kleiner Gesellschaften ist es, Geschäftspartner, Gläubiger oder Gesellschafter über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen besser zu informieren. "Die erhöhte Transparenz ist der Preis für die Haftungsbeschränkung“, sagte Clausnitzer.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. In Deutschland werden die Daten – im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern – ohne Zugangsbeschränkungen wie Abrufgebühren oder Nutzeridentifikation zur Verfügung gestellt.

Die Wirtschaftsverbände fordern von der Regierung, in irgendeiner Form Zugangskontrollen für das elektronische Register einzuführen.

Sie befürchten, dass Kriminelle schwarze Listen über klamme Firmen zusammenstellen könnten.
Quelle: HB
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