| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4948 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 19.Nov 2005 10:13 Titel: Opferentschädigungsgesetz |
|
|
Nicht nur Hilfsorganisationen wie der Weiße Ring, sondern auch der Staat steht Opfern von Gewaltstraftaten über die juristische Ahndung hinaus bei.
Menschen, die bei einer Gewaltstraftat gesundheitlich geschädigt werden, können Anspruch auf Entschädigung geltend machen, weil es dem Staat nicht gelungen ist, seinen Bürger vor der Straftat zu schützen.
Wird ein Antrag bewilligt, werden die Kosten für Kranken- und Heilbehandlung übernommen. Bares Geld, wie es viele erwarten, gibt es hingegen eher selten, da die Opferentschädigung kein Schmerzensgeld sei.
Lediglich Auslagen für Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung oder der Ersatz für zerstörte Brillen werden direkt erstattet. Ab einer Erwerbsminderung von über 25 Prozent besteht auch Anspruch auf eine Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene erwerbstätig ist.
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/se_gesetze/oeg_inhalt.htm
.. |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |