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Opferentschädigungsgesetz

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2005 10:13    Titel: Opferentschädigungsgesetz Antworten mit Zitat

Nicht nur Hilfsorganisationen wie der Weiße Ring, sondern auch der Staat steht Opfern von Gewaltstraftaten über die juristische Ahndung hinaus bei.

Menschen, die bei einer Gewaltstraftat gesundheitlich geschädigt werden, können Anspruch auf Entschädigung geltend machen, weil es dem Staat nicht gelungen ist, seinen Bürger vor der Straftat zu schützen.

Wird ein Antrag bewilligt, werden die Kosten für Kranken- und Heilbehandlung übernommen. Bares Geld, wie es viele erwarten, gibt es hingegen eher selten, da die Opferentschädigung kein Schmerzensgeld sei.

Lediglich Auslagen für Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung oder der Ersatz für zerstörte Brillen werden direkt erstattet. Ab einer Erwerbsminderung von über 25 Prozent besteht auch Anspruch auf eine Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene erwerbstätig ist.

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/se_gesetze/oeg_inhalt.htm


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