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Mark Vornkahl Specialist
Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
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Verfasst am: 7.März 2002 23:10 Titel: |
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Was für ein deutscher finanztechnischer Schwachsinn. Wir haben es schon immer geahnt: Das liebe Finanzamt geht davon aus, dass jeder Internetsurfer sowieso nur Sexseiten besucht...das haben wir nun davon: Weil unsere Finanzbeamten immer noch die gute alte Karteikarte bevorzugen und darauf keine privaten Nachrichten schreiben dürfen:
Aufwendungen für PC als Arbeitsmittel
Die Anschaffung eines haeuslichen Personalcomputers ist regelmaessig dem privaten Lebensbereich zuzurechnen. Die Kosten für einen PC (einschl. Monitor, Maus, Drucker) koennen allerdings dann als Aufwendungen fuer Arbeitsmittel angesehen werden, wenn der Computer weitaus ueberwiegend beruflich verwendet wird und eine private Mitbenutzung von untergeordneter Bedeutung ist (H117 "Computer" EStH). Dies duerfte in der Regel der Fall sein, wenn die private Mitbenutzung nicht mehr als 10 v. H. betraegt. Zu beachten ist, dass der Nutzer des PCs den Anteil der beruflichen Nutzung umfassend darlegen und durch geeignete Beweismittel belegen muss; eine Schaetzung der Nutzungsanteile reicht dabei nicht aus. Ist dies nicht nachpruefbar oder nicht klar erkennbar, ob der PC fast ausschliesslich beruflich genutzt wird, sind die gesamten Kosten steuerlich nicht beruecksichtigungsfaehig.
Ein Finanzgericht (FG Baden-Wuerttemberg, rechtskraeftiges Urteil vom 23. November 1999 1 K 167/99 - EFG 2000 S. 313) hat entschieden, dass aus einem Internetanschluss eine erhebliche private Nutzung des PC abzuleiten sei. Da im Streitfall das Gegenteil dieser Annahme nicht durch Einzelaufzeichnungen widerlegt werden konnte, erkannte das Gericht den PC nicht als Arbeitsmittel an.
Euer xxxx |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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