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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 23.Aug 2006 18:17 Titel: PKV und GKV sollen Beiträge massiv erhöhen |
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Bevor die Gesundheitsreform startet, will die Regierung die Finanzprobleme der Krankenkassen lösen – auf Kosten der Versicherten. Koalitionskreisen zufolge müssen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung auf bis zu 15,7 Prozent angehoben werden, der Arbeitgeberbeitrag wird nicht eingefroren. Auch Privatversicherten drohen einem Medienbericht zufolge Steigerungen bis zu 37 Prozent.
Die Gesundheitsreform wird teuer - vor allem für die Versicherten. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plant den Gesundheitsfonds finanziell so großzügig auszugestalten, dass keine gesetzliche Krankenkasse bereits im ersten Jahr gezwungen sein wird, die Versicherten zusätzlich mit einer kleinen Kopfpauschale zur Kasse zu bitten.
Damit kommen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2008 allerdings deutliche Beitragserhöhungen zu, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Die Rede ist laut Nachrichtenagentur dpa von einem Satz von bis zu 15,7 Prozent. Bislang geht die Koalition davon aus, dass der Durchschnittssatz von 14,2 Prozent 2007 um 0,5 Punkte steigt. Das Gesundheitsministerium wies die Berichte zunächst zurück. Dies sei „reine Spekulation“, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin.
Wir das Handelsblatt jedoch weiter erfuhr, werden auch die Beiträge der Unternehmen zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen. Danach muss das Bundesgesundheitsministerium jährlich im Oktober den Fondsbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhöhen, wenn absehbar ist, dass mit den Geldern des Fonds die Ausgaben der Krankenkassen im Folgejahr nicht mindestens zu 95 Prozent gedeckt sind.
Dies steht im Widerspruch zu Ankündigungen aus den vergangenen Wochen, der Fonds werde zu einer Stabilisierung der Beitragssätze führen. So hatte Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) noch im Juli im Gespräch mit dem Handelsblatt erklärt, der Fondsbeitrag werde für viele Jahre festgeschrieben werden. Er schloss sogar nicht aus, dass einzelne Kassen, die mit den Geldern aus dem Fonds nicht auskommen, Pleite gehen könnten.
Der Gesundheitsfonds soll die bisherige Finanzierung des Gesundheitswesens über von den Krankenkassen festgelegte Beitragssätze ersetzen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen jeweils einen einheitlichen Prozentsatz vom Lohn an den Fonds abführen. Hinzu kommt ein Steuerzuschuss von 1,5 Mrd. Euro, der jedes Jahr um weitere 1,5 Mrd. Euro steigen soll. Aus dem Fonds sollen die Kassen eine Pauschale pro Versicherten erhalten, die umso höher ausfällt, je mehr Kranke bei der Kasse versichert sind. Der Fonds soll vom Bundesversicherungsamt geführt werden.
Nach den bisherigen Plänen sollte der Fonds 95 Prozent der Krankenkassenausgaben decken. Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht auskommen, sollten ihr Defizit durch eine Kopfpauschale oder einen prozentualen Zusatzbeitrag decken, den die Versicherten zu zahlen haben. Um zu verhindern, dass diese kleine Kopfpauschale bereits am Anfang von vielen Kassen eingeführt werden muss, will Schmidt nun den Fondsbeitrag so festlegen, dass er zunächst mindestens 100 Prozent der Kassenausgaben deckt.
Außerdem soll durch entsprechende Zuschläge sichergestellt werden, dass auch heute schon teure Kassen wie DAK, Barmer und viele Ortskrankenkassen mit dem Geld aus dem Fonds auskommen. Damit dürfte der Fondsbeitrag, über dessen genaue Höhe wegen der unsicheren Finanzentwicklung der Kassen frühestens Ende 2007 entschieden werden kann, deutlich höher ausfallen als der heutige Durchschnittsbeitrag von fast 7,2 Prozent für die Arbeitgeber und 8,1 Prozent für die Arbeitnehmer.
Die Finanzentwicklung der Krankenkassen verläuft trotz der positiven Konjunkturentwicklung weiterhin negativ. So haben die gesetzlichen Krankenkassen ihr Rekorddefizit von 1,2 Mrd. Euro im ersten Quartal bis Ende Juni nur deshalb auf rund 300 Mill. Euro verringern können, weil sie im Mai einen Steuerzuschuss von 2,1 Mrd. Euro erhalten haben. Er sorgte dafür, dass alle Kassen im zweiten Quartal schwarze Zahlen schrieben. Dadurch konnten die Innungskrankenkassen ihren Überschuss im ersten Quartal von 48 Mill. Euro auf 55 bis 60 Mill. Euro weiter ausbauen. Den Arbeiterersatzkassen gelang es, ihr 10-Millionen-Defizit von Ende März in ein Plus von 11 Mill. Euro zu verwandeln. Auch die Betriebskrankenkassen kündigten ein positives Halbjahresergebnis an.
Dagegen stecken Angestelltenersatz- und Ortskrankenkassen trotz des Steuersegens weiter in den roten Zahlen. So sank das Defizit der Angestelltenersatzkassen von 581 auf 284 Mill., das der Ortskrankenkassen von 444 Mill. auf 101 Mill. Euro. Da die Kassen im zweiten Halbjahr einen erneuten Steuerzuschuss von 2,1 Mrd. Euro erhalten, wächst die Hoffnung, dass sie dieses Jahr doch noch mit einer schwarzen Null abschließen können. Dafür spricht auch, dass sich die Einnahmesituation leicht verbessert hat und die Zuwachsraten bei den Ausgaben für Medikamente und Krankenhausbehandlung bei der Barmer und bei der DAK von 9,7 und 6,6 Prozent auf 4,5 und 4,2 Prozent zurückgingen.
Dies wird aber nicht reichen, um die für 2007 geplante Kürzung des Steuerzuschusses von 4,2 auf 1,5 Mrd. Euro aufzufangen. Hinzu kommen Schulden von 3,7 Mrd. Euro, die die Kassen bis Ende 2007 abbauen müssen. Die Regierung erwartet allerdings nicht, dass den Kassen der Schuldenabbau pünktlich gelingen wird. Weil dies aber die Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme des Fonds Mitte 2008 ist, plant die Regierung, dass defizitäre Kassen zuvor von Kassen gleicher Art entschuldet werden müssten. Damit müssten etwa alle AOKs die auf zuletzt 2,7 Mrd. Euro bezifferten Kredite einzelner AOKs abzahlen.
Auch bei den privaten Krankenversicherungen drohen durch die Gesundheitsreform angeblich drastische Beitragserhöhungen. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf den Gesetzentwurf in ihrer morgigen Ausgabe meldet, könnten die Beiträge vor allem für jüngere Versicherte um bis zu 37 Prozent steigen. Grund sei die im Entwurf enthaltene Vorschrift, dass die privaten Versicherer künftig ohne Gesundheitsprüfung einen Basisversicherungsschutz anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Versicherung entspricht. Außerdem führe die erleichterte Möglichkeit des Krankenkassenwechsels zu erheblichen Mehrkosten bei den privaten Kassen.
Das Arbeitspapier für den Gesundheitsfonds ist ein mehrere hundert Seiten starker erster Entwurf für das Gesetzeswerk. Es wird derzeit aber noch im Ministerium und mit beteiligten Experten abgestimmt. Nach einem Bericht der "Zeit" wurde der Entwurf bereits zu Wochenanfang an ausgewählte Gesundheitspolitiker in Bund und Ländern versandt, soll aber mit besonderen Verschlüsselungen noch "geheim" gehalten werden. Etliche Punkte sind noch offen und müssen politisch geklärt werden. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 24.Aug 2006 9:54 Titel: |
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Privatkrankenkassen fürchten Totalumbau
Die Privaten Krankenkassen und ihre Versicherten müssen sich auf gravierende Änderungen einstellen: Die Bundesregierung plant offenbar einen Totalumbau. So soll es einen einheitlichen Basistarif genauso wie einen Kontrahierungszwang geben. Kassenvertreter schäumen vor Wut.
Mehrere Zeitungen, unter anderem die "Süddeutsche Zeitung" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichteten am Donnerstag unter Berufung auf einen Expertenentwurf über die Pläne der Bundesregierung. Werden sie umgesetzt, droht bei den Beiträgen für jüngere Versicherte ein Aufschlag bis zu 36 Prozent.
Der Entwurf sieht nach den Berichten vor, dass die Versicherten - anders als heute - auch die Kasse wechseln und dabei ihre individuelle Altersrückstellung mitnehmen dürfen. Um eine Risikoballung bei einer Kasse zu vermeiden, soll ein Risikostrukturausgleich eingeführt werden.
Bereits bestehende Verträge würden dann in einen Basistarif und einen Zusatztarif aufgeteilt werden. Der Basistarif soll ein den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbaren Leistungskatalog umfassen und eine Vergleichbarkeit zwischen den Kassen gewährleisten. Für ihn soll nach den Plänen des Ministeriums auch ein Verbot der Risikoprüfung gelten. Von der angedachten Dreijahresfrist vor einem Eintritt in die PKV ist in dem Entwurf nicht mehr die Rede.
1200 Euro Selbstbehalt
Auch die Beteiligung der Arbeitgeber wird sich ändern. So schreibt der Entwurf für den Basistarif eine Selbstbeteiligung von 1200 Euro im Jahr für die Versicherten vor, der Arbeitgeber soll einen Zuschuss leisten. Für eine eventuelle Zusatzversicherung muss der Versicherte allein aufkommen. Bisher zahlt der Arbeitgeber für Privatversicherte in der Regel die Hälfte der PKV-Prämie, maximal den halben jeweiligen AOK-Satz.
Auch für Privatversicherte will die Regierung Beitragszuschüsse anbieten, wo die Beiträge einschließlich Selbstbehalt ein zumutbares Maß überschreiten. Den Berichten zufolge wird diese Grenze bei 20 Prozent des verfügbaren Einkommens liegen. Liegen die Beiträge darüber, sollen die Versicherten bei einer branchenfinanzierten Stelle Zuschüsse beantragen. De facto würde diese Regelung einen Einkommensausgleich bedeuten.
Der FAZ zufolge soll der Risikoausgleich vom Bundesversicherungsamt betreut werden. Das Amt organisiert bereits heute den Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Kassen. Ab Mitte 2008 soll es den "Gesundheitsfonds" managen, der den gesetzlichen Kassen das Geld zuweisen soll.
"Ermächtigungsgesetz für Staatsmedizin"
Drastische Kritik äußerte der Chef der Südwest-AOK, Rolf Hoberg. Er bezeichnete die Regierungspläne als "Ermächtigungsgesetz für Staatsmedizin". In der "Stuttgarter Zeitung" monierte insbesondere er die geplante Regelung, wonach Kassen ihre Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern nicht mehr einzeln abschließen sollen, sondern sich dazu auf Landesebene zusammenschließen müssen.
Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, wies den Begriff "Ermächtigungsgesetz" scharf zurück. "Wir fordern Herrn Hoberg auf, diese Äußerung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen", sagte Vater. "Wer ein Gesetz der Nationalsozialisten mit der Gesetzesvorbereitung eines demokratisch gewählten Parlaments vergleicht, hat jeden Maßstab verloren. Herr Hoberg wird offenkundig zu einer Belastung für die Krankenkassen." |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 24.Aug 2006 16:47 Titel: |
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Merkel pfeift Gesundheitsministerium zurück
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den ersten Gesetzentwurf zur Reform der privaten Krankenversicherungen zurückgewiesen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ließ pflichtschuldig mitteilen, der in den Medien kursierende Entwurf sei überholt und mit niemandem abgestimmt. Ein Totalumbau steht nicht zur Debatte.
"Ich habe den Eindruck, der erste Entwurf auf der Arbeitsebene entspricht noch nicht den Eckpunkten, wie wir sie vereinbart haben", sagte die Bundeskanzlerin am Donnerstag dem TV-Sender N24. Die große Koalition habe sich darauf verständigt, dass die privaten Krankenkassen als eigene Gesundheitsvorsorge erhalten blieben, ohne drangsaliert zu werden. Beitragserhöhungen für Privatversicherte von bis zu 36 Prozent wolle keiner.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ließ erklären, das in Medien kursierende erste Arbeitspapier von Fachbeamten sei inzwischen überholt und weder in Regierung noch Koalition abgestimmt. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 21.Sep 2006 5:44 Titel: |
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Den mehr als acht Millionen Privatkrankenversicherten droht eine Explosion ihrer Beiträge. Denn Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will den privaten Krankenversicherungen (PKV) mit ihrem neuen Gesetzentwurf erstmals eine Versicherungspflicht aufzubürden. Die notwendigen Beitragserhöhungen könnten ungeahnte Ausmaße annehmen.
Grund hierfür sind neue Pläne von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), den privaten Krankenversicherungen (PKV) erstmals eine Versicherungspflicht aufzubürden. Nach ersten Berechnungen der Versicherungswirtschaft könnte dies die Prämien bis zu 70 Prozent verteuern. In jedem Fall drohen deutlich höhere Prämienzuwächse als die 36 Prozent, die sich nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums aus dem ersten Entwurf zur PKV-Reform ergeben hätten.
Schon damals war geplant, ehemals Privatversicherten die Rückkehr in einen neu zu schaffenden PKV-Basistarif zu ermöglichen. Nun will Schmidt die rund 300 000 meist sozial schwachen Bürger, die nicht krankenversichert sind, gesetzlich verpflichten, einen Basistarif abzuschließen, sofern „sie der PKV zugeordnet werden können“. Diese Zuordnung soll bei der großen Mehrheit der Betroffenen möglich sein. Der Basistarif soll das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abdecken. Dies ergibt sich aus dem aktuellen Gesetzentwurf, der dem Handelsblatt in Auszügen vorliegt. Bisher können die Versicherungsunternehmen Interessenten mit hohen Gesundheitsrisiken ablehnen oder Prämienzuschläge bis zu 30 Prozent erheben.
Der Chef des PKV-Verbands, Volker Leienbach, forderte die mit der Gesundheitsreform beauftragte Arbeitsgruppe der Koalition auf, den Gesetzentwurf „ersatzlos einzustampfen.“ Die Arbeitsgruppe kommt heute erneut zusammen. Schmidts Gesetzentwurf gefährde den „Bestand der privaten Vollkostenversicherung“, warnte Leienbach. Der Entwurf stehe „in offenem Gegensatz zum Anfang Juli im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunktepapier für die Gesundheitsreform“. Ausschlaggebend für die drohende massive Verteuerung ist, dass die Prämien des Basistarifs in der Höhe begrenzt werden sollen. Die Obergrenze könnte das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats festlegen können.
Die Privatversicherer fürchten jetzt, dass Ministerin Schmidt plant, die Höchstgrenze des Basistarifs in der Nähe des durchschnittlichen GKV-Beitrags von derzeit 14,2 Prozent festzulegen. Dadurch würde zwar eine finanzielle Benachteiligung der Privatbasisversicherten gegenüber Gesetzlichversicherten verhindert. Gleichzeitig wäre nach Einschätzung der Privatversicherer aber eine massive Unterdeckung bei der Finanzierung des Basistarifs programmiert, die über eine Umlage bei allen Privatpatienten finanziert werden müsste. Allein das würde die Prämien um 25 Prozent verteuern, sagte Leienbach.
Hinzu kommen Beitragserhöhungen um bis zu 36 Prozent. Sie entstehen dadurch, dass die Versicherer ihre Altersrückstellungen aufstocken müssen. Dies ist nötig, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Zukunft jeder Privatpatient jenen Teil der Altersrückstellungen, der dem Basisversicherungsschutz entspricht, bei einem Wechsel zu einem anderen Privatversicherer oder in die gesetzliche Krankenversicherung mitnehmen kann. In diesem Punkt folgt der neue Gesetzesvorschlag dem ersten Entwurf.
Weitere Verteuerungen entstehen dadurch, dass privat versicherte Angestellte nur noch einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zum Basistarif erhalten sollen und ein Wechsel zur PKV künftig nur noch für Angestellte möglich ist, deren Einkommen drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 47 250 Euro pro Jahr liegt. Da CDU/CSU möglichst am bisherigen Modell der privaten Krankenversicherung festhalten wollen, sagte die stellverretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner: „Es ist höchst unwahrscheinlich, dass wir uns schon bei der heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe auf ein PKV-Konzept verständigen werden.“
Auch bei der konkreten Ausgestaltung des Gesundheitsfonds, die in der großen Koalition heftig umstritten ist, scheint keine Einigung in Sicht. Über den Fonds sollen künftig die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Spekulationen um eine mögliche Entlassung Schmidts verhärteten die Fronten gestern weiter. Führende Unionspolitiker verschärften ihre Angriffe gegen die Ministerin. Bundeskanzlerin Angela Merkel sah sich deshalb veranlasst, sich im Interesse des Fortbestands der Koalition demonstrativ hinter die SPD-Politikerin zu stellen. „Die Vertrauensgrundlage zwischen Merkel und Schmidt ist gut“, ließ sie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm erklären. Am Montag hatte Merkel Schmidt noch im CDU-Präsidium heftig kritisiert und Änderungen an den Eckpunkten der Gesundheitsreform gefordert.
Quelle:Handelsblatt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 17.Okt 2006 13:47 Titel: |
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Na bitte, der Abgeordnete Lauterbach hat entdeckt - seine Pfründe sind in Gefahr.
Dies darf natürlich nicht passieren, also - gemeines Wahlvolk - erst Lauterbach wählen und dann schlucken.
| Zitat: |
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat einem Zeitungsbericht zufolge gefordert, den Gesundheitsfonds nicht vor der Bundestagswahl 2009 umzusetzen.
Bedingung für die Umsetzung sei, dass die privaten Krankenversicherungen in den Fonds einbezogen werden, sagte Lauterbach der "Financial Times Deutschland" vom Dienstag. "Da eine solche Einbeziehung mit der Union nicht machbar ist, sollte der Fonds frühestens nach der nächsten Bundestagswahl 2009 eingeführt werden", sagte der SPD-Politiker.
"Die Ministerpräsidenten der Union haben den Fonds auf 2009 verschoben, weil sie ihre Landtagswahlen nicht durch dessen Einführung gefährden wollen", sagte Lauterbach. "Weshalb sollten wir als SPD-Abgeordnete es dann riskieren, im Wahljahr 2009 für die starke Erhöhung der Krankenkassenbeiträge gerade stehen zu müssen, die durch den Fonds notwendig wird?"
"Wenn das 2009 kommt, wären Linkspartei und FDP die Gewinner, die mit populistischen Argumenten gegen die Gesundheitsreform in den Wahlkampf ziehen", sagte er. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 4.Jan 2008 22:24 Titel: |
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Zum Jahreswechsel haben 63 Krankenkassen die Beitragssätze angehoben. Aber einige Kassen senken auch die Beiträge: Wer wechselt, kann bis Ende 2008 noch bis zu 583,20 Euro sparen. Experten raten dazu, neben den Kosten auch die kostenlosen Zusatzleistungen der Kassen zu vergleichen.
Das Jahr 2008 wird für viele Bundesbürger teuer. Nicht nur viele privat Versicherte müssen seit Jahresbeginn einen höheren Beitrag an ihre Krankenversicherung entrichten. Zum Jahreswechsel haben auch 63 gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. „Betroffen sind von den Beitragserhöhungen rund 7,5 Millionen Versicherte“, sagt Torsten Leidloff vom Internetportal Krankenkassenratgeber in Halle.
Am kräftigsten erhöhen nach Informationen des Onlineportals einige Betriebskrankenkassen ihre Beiträge. Die Versicherten der BKK MTU Friedrichshafen GmbH müssen künftig nach der Erhöhung von 1,5 Prozent einen vergleichsweise günstigen Beitragssatz von 12,9 entrichten.
Deutlich tiefer müssen die Versicherten der City BKK in die Tasche greifen. Die City BKK erhöht die Beiträge zwar nur um 0,5 Prozent. Die Versicherten müssen dann jedoch einen Beitragssatz von 16 Prozent zahlen. „Im Gegenzug haben gerade einmal 17 Krankenkassen zum Jahreswechsel ihre Beiträge gesenkt“, sagt Leidloff.
„Es ist durchaus sinnvoll, die Beiträge der einzelnen Kassen miteinander zu vergleichen“, rät Julia Nill, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „So lässt sich zum Teil viel Geld sparen“. Ein Beispiel: All diejenigen, deren Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 3600 Euro liegt und die von der City BKK mit einem allgemeinen Beitragssatz von 16 Prozent zu der günstigsten bundesweiten Krankenkasse, der IKK direkt, wechseln, zahlen dann lediglich 12,4 Prozent. Das ergibt eine Ersparnis von 64,80 Euro im Monat oder 777,60 Euro im Jahr.
„Allerdings sollten beim Vergleich nicht nur auf mögliche Einsparungen, sondern auch auf kostenlose Zusatzleistungen geachtet werden“, rät Patientenberaterin Nill. Denn all diejenigen, die die Extras ihrer Kasse nutzen, sind bei ihrem etwas teureren Anbieter unter Umständen besser aufgehoben. Erhöht die Kasse die Beiträge, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung ihre Kasse wechseln. Wer bereits seit 18 Monaten Mitglied seiner Kasse ist, kann jederzeit wechseln.
In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Im Klartext bedeutet dies: Wer noch im Januar seiner Kasse kündigt, ist ab dem 1. April bei der neuen Kasse versichert. Im genannten Beispiel wäre beim Wechsel zur günstigsten bundesweiten Kasse bis zum Jahresende so immer noch eine Ersparnis von 583,20 Euro drin.
Quelle: Welt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 10.Jul 2008 21:15 Titel: |
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach ab dem 01.01.2010 alle gesetzlichen Krankenkassen insolvenzfähig sein sollen. Die bisherige Ungleichbehandlung von bundes- und landesunmittelbaren Krankenkassen soll damit aufgehoben werden. Versicherten, Ärzten und Krankenhäusern sollen hierdurch keine Nachteile entstehen.
Die geplante Neuregelung ist der nächste zur Schritt zur beabsichtigten Einführung des Gesundheitsfonds.
Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung im Überblick:
* Ab dem 01.10.2010 sollen alle gesetzlichen Krankenkassen - und damit erstmals auch die landesunmittelbaren Krankenkassen wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherung - in den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung fallen.
* Künftig sollen daher auch bei Insolvenz einer Ortskrankenkasse oder anderer Kassen unter Landesaufsicht nicht mehr die Bundesländer haften, sondern die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart – etwa andere AOK. Wenn diese überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen.
* Bereits zum 01.01.2009 soll die Haftung der Länder für Altersversorgungszusagen und Insolvenzgeld nach dem SGB III entfallen.
* Bestimmte Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass es überhaupt zu einer Kasseninsolvenz kommt. So sollen etwa die Ortskrankenkassen untereinander Verträge über Finanzhilfen abschließen können. Notfalls soll es auch finanzielle Hilfen aller im Spitzenverband Bund organisierten Kassen geben, um Fusionen finanzarmer Kassen mit finanzstärkeren zu fördern.
* Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass Kassen wie die AOK keine Rückstellungen für Pensionsansprüche gebildet haben. Sie sollen dafür nun 40 Jahre Zeit bekommen. Allein den Ortskrankenkassen fehlen hierfür rund acht Milliarden Euro. Bislang bestritten die betroffenen Kassen die Pensionsansprüche aus laufenden Verwaltungskosten. Unter den Bedingungen des Insolvenzrechts müssen diese aber in die Bilanz aufgenommen und abgedeckt werden.
* Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Der Hintergrund:
Mit dem Gesundheitsfonds soll es künftig einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag geben, der noch festgelegt werden muss. Die Kassen erhalten aus dem Fonds für ihre Versicherten Pauschalen sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. Kassen, die damit nicht auskommen, müssen für ihre Versicherten Zusatzprämien erheben. Gut wirtschaftende Kassen können auf der anderen Seite geleistete Beiträge zurückzahlen.
Quelle: Bundestag online
→ Gesetzentwurf im Volltext |
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