Höchst interessant ist folgende Situation: Die Bundesregierung hatt sich im
nachhinein den geminderten Vorsteuerabzug eines Firmen-PKW genehmigen
lassen. Diese Ausnahmegenehmigung ist am 31.12.2002 erloschen. Der
geminderte Vorsteuerabzug galt ebenso für Rechnungen nach Reparatur oder
sonstigen Werkstattdienstleistungen. Auch die laufenden Benzinkosten fielen
unter die Kürzung. Nach Ende der Ausnahmegenehmigung gilt nun wieder das
günstigere EU-Recht. Fügen Sie also Ihrer Steuererklärung folgenden
Musterbrief bei:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gemäß der beiliegenden Steuererklärung entnehmen Sie, dass ich den
Vorsteuerabzug zu 100 Prozent geltend mache. Die Ausnahmegenehmigung für die
Bundesregierung, der zu Folge der Vorsteuerabzug lediglich zu 50 Prozent
gestattet war, endete am 31.12.2002. Entsprechend gilt nun das günstigere
EU-Recht vor dem deutschen Gesetz.
Mit freundlichem Gruß,
Max Besserinformiert
______________
Wer sich also einen PKW im Juni/JUli noch kaufen sollte spriocht gleich mit seinem Stuerberater am besten darüber.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.