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Rechnung - mindestens zwei Jahre lang aufbewahren

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
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BeitragVerfasst am: 30.Aug 2004 9:06    Titel: Rechnung - mindestens zwei Jahre lang aufbewahren Antworten mit Zitat

Für gewerbliche und private Auftraggeber und Auftragnehmer gelten seit Anfang diesen Monats die neuen Pflichten und Regeln des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. "Als Schwarzarbeit gilt jetzt die Verletzung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten im weitesten Sinne", erläutert der Referent für Steuerrecht und -politik, Stefan Walter. Wer zum Beispiel Lohn- oder Umsatzsteuer nicht abführt, macht sich strafbar. Der Auftraggeber, egal ob Mieter, privater Hausbesitzer oder Unternehmer, muss eine Rechnung beispielsweise von seinem Maler verlangen und mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Peter Kauth von Steuerrat24 erklärt, "wenn man die Rechnung verliert, kann man aber auch andere Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge als Beweismittel vorlegen". Ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und dafür können bis zu 500 Euro Strafe fällig werden. Innerhalb von sechs Monaten ist der Auftragnehmer (Handwerker) verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Sie muss einen Hinweis für den Kunden zur zweijährigen Aufbewahrungspflicht enthalten. Bis zu 5.000 Euro können fällig werden, wenn eine Rechnung zu spät oder gar nicht ausgestellt wird. "Neu ist zudem, dass es als Straftat eingestuft wird, wenn der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialbeiträgen für die Mitarbeiter nicht abführt," warnt Kauth. Auch auf Auftraggeber können hohe Kosten zukommen, wenn sie sich nach Feierabend "schwarz" zum Beispiel die Wände streichen lassen. "Er kann für Steuern und Beiträge haftbar gemacht werden, die von der schwarz arbeitenden Firma nicht gezahlt wurden", so Klaus Salzsieder von Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Wenn jemand einen Schwarzarbeiter beschäftigt und dieser sich verletzt, muss nicht nur mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden. "Neu ist, dass die Unfallversicherung nun Regressforderungen an den Auftraggeber stellen kann, um sich alle Kosten, unter anderem für die Heilbehandlung des Verunglückten, wieder zu holen", erklärt Salzsieder. Die 5.000 Fahnder sollen bis zum Jahresende auf 7.000 erhöht werden. Die Gefahr, erwischt zu werden, wird also größer
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