Verfasst am: 5.März 2005 11:07 Titel: Rechnungen an Privatpersonen - das ist neu!
Für alle Leistungen, die Sie im Zusammenhang mit einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück für eine Privatperson erbringen, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung erstellen.
Bei Beträgen über 100 Euro müssen Sie dieselben Pflichtangaben machen wie bei den Rechnungen an Unternehmer. Zudem müssen Sie den privaten Empfänger auf der Rechnung darauf hinweisen, dass diese zusammen mit dem Zahlungsbeleg 2 Jahre lang aufzubewahren ist. BMF-Schreiben Az. IV A 5 - S 7280 - 21/04; IV A S 7295 - 1/04 vom 24. 11. 2004
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