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Regierung will Konten vor Pfändung schützen

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kupconsulting
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Anmeldungsdatum: 24.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2007 18:03    Titel: Regierung will Konten vor Pfändung schützen Antworten mit Zitat

Die Bundesregierung will den Pfändungsschutz bei Girokonten verbessern und vereinfachen. Davon erhoffe sie sich auch einen Beitrag auf dem Wege zum angestrebten Girokonto für jedermann, erklärte Justizministerin Brigitte Zypries. Die Ministerin behielt sich zugleich vor, der Kreditwirtschaft gegebenenfalls gesetzlich abzuverlangen, jedem auf Antrag ein Girokonto anbieten zu müssen.

Keine Kontosperrung mehr notwendig

Derzeit führt die Pfändung eines Bankkontos noch dazu, dass es vollständig blockiert ist. Die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Daueraufträge für Miete, Energiekosten und Versicherungen können dann nicht mehr abgewickelt werden. Um Pfändungsschutz zu erhalten, braucht der Inhaber derzeiz eine gerichtliche Entscheidung. Diese soll zukünftig nicht mehr notwendig sein. Lebensnotwendige Zahlungen des Schuldners können dann weiter abgewickelt werden. Es kommt auch nicht zu einer zeitweisen Kontosperrung, die oft zur Beendigung der Geschäftsbeziehung von Schuldner und Bank führt
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Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.Feb 2007 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cupconsulting, wann soll denn dieses Konstrukt in diesem Lande fertig werden??? Ist da schon ein Zeitfenster in Aussicht ???
Vielen Dank für eine Rückmeldung.

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kupconsulting
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Anmeldungsdatum: 24.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 11.März 2007 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bundesregierung stimmt darüber noch ab. Das Gesetz könnte zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6292

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2007 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.

Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.

Den vollständigen Bericht lesen Sie in unserem ---> Finanzblog24
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6292

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2008 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

In einer Pressemitteilung des Bundestages wird auf den veröffentlichten

Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes
nebst Begründung, Stellungnahme des Bundesrats und
Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs.: 16/7615)

vom 19.12.2007 hingewiesen.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3208

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2008 6:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Deutsche Bundestag hat am 24.01.2008 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes in erster Lesung beraten. Der Entwurf sieht die erstmalige Einführung eines so genannten Pfändungsschutzkontos («P-Konto») vor. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Dieser beträgt nach Angaben des Bundesjustizministeriums bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen 985,15 Euro im Monat. Nicht entscheidend ist, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt, sodass auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben genießen. Jeder Kunde soll von seiner Bank oder Sparkasse verlangen können, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. >> mehr...
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