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MR 13 Newbie
Anmeldungsdatum: 02.05.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 24.Mai 2005 12:06 Titel: Rentenbeiträge als Werbungskosten ? |
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Renten sind Einnahmen und daher künftig zu 100 % als sonstige Einkünfte zu versteuern. Rentenbeiträge sind Aufwendungen zur Erwerbung dieser Einnahmen und damit Werbungskosten. Eigentlich müssten sie daher zu 100 % abzugsfähig sein. Für den Fiskus jedoch sind Rentenbeiträge reine Privatsache und nur begrenzt im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig.
In einer spektakulären Entscheidung zum Kindergeld haben Richter klar gemacht, dass Sozialversicherungsbeiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in voller Höhe mindern. Somit ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Einordnung der Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten. Das alles spricht dafür, dass es in absehbarer Zeit viel Bewegung in dieser Sache geben wird.
Auf jeden Fall sollten daher sämtliche Einkommensteuerbescheide (auch für Jahre vor 2005) mit Einsprüchen offen gehalten werden.
Derzeit gibt es anhängige Verfahren beim Nieders. FG (Az. 11 K 211/05) / Finanzgericht Münster ( Az. 14 K 608/05 ) / und beim Bundesfinanzhof ( Az. XR 45/02 )
Das sollte reichen, damit das Finanzamt das Ruhen des Verfahren zulassen muss.
Mit freundlichen Grüßen
MR 13 |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 11.Jul 2005 15:21 Titel: |
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Rentenbeiträge als Werbungskosten
Das Niedersächsische Finanzgericht hat geurteilt, dass Rentenversicherungs-Beiträge vorab entstandene Werbungskosten sein können.
Mit dem Urteilsspruch betrete das Finanzgericht Neuland, berichtete „biallo.de“. Bislang seien Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur beschränkt steuerlich absetzbar.
Setze sich die neue Auffassung (Az. X R 11/05) durch, wären zukünftig sämtliche Rentenbeiträge steuerlich abzugsfähig. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der seit Januar 2005 geänderten Rentenbesteuerung. Seitdem Jahr sind Renten in der Auszahlphase steuerpflichtig. Daraus folge, dass Rentenversicherungsbeiträge als Aufwändungen zur Erwerbung, Sicherung und Unterhaltung künftig voll steuerpflichtiger Rentenzahlungen angesehen werden könnten.
Bei Ablehnung reagieren
Der Online-Dienst empfiehlt Steuerpflichtigen, ihre Rentenversicherungs-Beiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten aufzuführen. Lehnen dies die Finanzbehörden ab, sollten Steuerzahler dagegen Einspruch einlegen.
hier gehts direkt zur pressemeldung ---- klick
hier finden sie das urteil ---- klick
Zur gleichen Thematik sind u.a. auch folgende Verfahren anhängig:
- Bundesfinanzhof Az. X R 11/05 (Revisionsverfahren gegen Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2005 - 11 K 6920/02 E)
- Finanzgericht Münster Az. 14 K 608/05
- Niedersächsisches Finanzgericht Az. 3 K 255/05
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