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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 21.Jan 2002 16:48 Titel: |
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Fälle aus der Praxis machen deutlich, wie in Einzelfällen mit dem Strafklageverbrauch vor-gegangen wird. Die Steuersünder gehen wie folgt vor:
Der Steuersünder fertigt für das Finanzamt eine anonyme Anzeige gegen sich selbst.
In dieser Anzeige werden der Sachverhalt und die Art der verkürzten Steuer (z.B. Einkommensteuerhinterziehung wegen Nichtdeklarierung von Zinsen, Vermögens-teuerhinterziehung vor 1997 wegen Besitz einer Motorjacht) genau beschrieben.
Dabei wird darauf geachtet, dass die verkürzten Steuern höchstens insgesamt 10.000 DM betragen, damit das Strafverfahren gegen geringe Geldauflage eingestellt wird.
Das Finanzamt leitet ein Verfahren ein
Der Steuerzahler muss dieses Verfahren "aussitzen"
Er nimmt die Verhängung einer Geldstrafe hin und bezahlt
Sobald er die Strafe bezahlt hat, ist eine Verfolgung für hinterzogene Steuern in den gleichen Zeiträumen verwirkt.
Das Prinzip beim Strafklageverbrauch lautet also, dass der Bußgeld- und Strafsachenstelle kleine Bröckchen bewusst hingeworfen werden, damit sie die großen Brocken übersieht und dieses Geld in der eigenen Tasche bleibt.
Gruss
_________________
Wer am meisten hat wenn er stirbt - der hat gewonnen...
Goodman
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Goodman am 2002-01-28 05:34 ] |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1361 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 21.Apr 2004 21:50 Titel: Wow |
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nun bin ich schon so lange hier und lese das zum ersten Mal. Klappt das wirklich? Selbst wenn die dann später rausfinden, daß man im gleichen Zeitraum noch mehr hinterzogen hat als das "angezeigte"? _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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