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Schäuble plant Gesetzesverschärfungen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2007 3:45    Titel: Schäuble plant Gesetzesverschärfungen Antworten mit Zitat

Geht es nach den Wünschen der Union, wird das Überwachungsnetz in Deutschland in Zukunft deutlich engmaschiger geknüpft. Die Vorschläge gehen von Rasterfahndung über die Nutzung von Maut-Daten bis hin zu einem weiteren Versuch, Privatcomputer heimlich durchsuchen zu lassen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Unionsfraktion im Bundestag dringen Medienberichten zufolge auf eine rasche Verschärfung zahlreicher sicherheitsrelevanter Gesetze. So sollen dem Bundeskriminalamt (BKA) künftig die Rasterfahndung sowie heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden, wie „Spiegel“ und „Welt“ am Samstag übereinstimmend berichteten. Zudem sollen die Daten aus der Lkw-Maut künftig zur Aufklärung schwerer Verbrechen benutzt werden können. Entsprechende Pläne hätten Unionspolitiker bereits am Donnerstag in einer Koalitionsrunde vorgestellt. Die SPD-Innenexperten sind laut „Spiegel“ grundsätzlich bereit, die Pläne mitzutragen, wenn auch nur in abgespeckter Form.

Unter dem Eindruck einer neuen Terrordrohung gegen Deutschland hatten Koalitionspolitiker bereits Mitte März angekündigt, sämtliche sicherheitsrelevanten Gesetze auf ihre Tauglichkeit überprüfen zu wollen. Islamisten hatten vor rund drei Wochen mit Anschlägen gedroht, sollte die Bundeswehr nicht aus Afghanistan abziehen. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte am Samstag lediglich, dass Schäuble Gesetze überarbeiten wolle. Details nannte sie nicht.

Laut „Spiegel“ wird ein Referentenentwurf des Ministeriums zur Nutzung der Lkw-Maut-Daten für Mitte April erwartet. Als weitgehend unstrittig gilt demnach in der Koalition, dass diese Daten bei der Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen genutzt werden sollen. Eine Verwendung bei der Verbrechensvorbeugung lehne die SPD aber ab. Computer sollen dagegen voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr heimlich durchforstet werden dürfen und nicht zur Aufdeckung von Straftaten. Wegen fehlender gesetzlicher Grundlage hatte der Bundesgerichtshof Online- Untersuchungen durch die Polizei Anfang des Jahres verboten.

Vorbereitet wird dem Bericht zufolge auch eine Gesetzesänderung zum Großen Lauschangriff, die dem Verfassungsgerichts-Urteil folgt, wonach in einer verwanzten Wohnung keine Privatgespräche abgehört werden dürfen. Die Union plädiert demnach dafür, dass zunächst alles aufgezeichnet werden darf, dass aber dann ein Richter entscheiden muss, was davon privat und daher zu löschen ist. Die SPD wolle dagegen verhindern, dass Privatgespräch mitgeschnitten werden dürfen. Zudem lehne sie Pläne der Union ab, Fingerabdrücke nicht nur im Chip des Reisepasses zu speichern, sondern auch bei den Meldeämtern.

Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Ernst Uhrlau, warnte unterdessen vor möglichen islamistischen Anschlägen auch in Deutschland. El-Kaida-Anhänger könnten „überall und jederzeit zuschlagen ¬ auch in und gegen Deutschland“, sagte Uhrlau dem „Spiegel“. Auch Schäuble hatte am Freitag darauf verwiesen, dass die Bundesrepublik keine „Insel der Seligen“ sei. Die vereitelten Kofferbombenanschläge vom Juli 2006 hätten gezeigt, „dass Deutschland auch Ziel von islamistischen Terroranschlägen ist“.
Quelle: HB
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2007 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Drei Millionen elektronische Reisepässe bereits in Umlauf

Drei Mio. Deutsche sind seit Anfang April Besitzer eines elektronischen Reisepasses, auf dem biometrische Daten auf einem Funkchip abgespeichert sind.
Bis Ende des laufenden Jahres soll diese Zahl auf fünf Mio. anwachsen. "Mit der schnellen Einführung der Pässe wird nicht nur die innere Sicherheit erhöht. Deutschland stellt auch seine führende Rolle als Hightech-Nation unter Beweis. Die für die Pässe erforderlichen Technologien wurden hier zu Lande entwickelt", sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM).

Derzeit ist auf dem Chip ein Passfoto abgespeichert. Ab November 2007 kommen Fingerabdrücke dazu. Dadurch werde die Fälschungssicherheit auf ein neues Höchstmaß gebracht, heißt es von Seiten der Behörden. Bei Grenzkontrollen lässt sich außerdem leichter feststellen, ob der Nutzer des Dokuments auch tatsächlich mit der im Pass ausgewiesenen Person übereinstimmt. Im Rahmen dessen wird zudem das Sicherheitssystem der Chips verbessert. Die Fingerabdruckbilder werden mit dem erweiterten Schutzmechanismus Extended Access Control (EAC) vor Missbrauch gesichert. Die Bundesdruckerei war 2006 mit einer Zutrittskontrolllösung im Rahmen der Fußball-WM das erste Unternehmen weltweit, welches dieses Schutzverfahren eingesetzt hat.

"Die EAC stellt mit Zertifikaten sicher, dass die Daten nur an berechtigten Terminals ausgelesen werden können", erläuterte Matthias Gärtner, Sprecher des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Nur bestimmte Behörden und Staaten bekommen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben das Recht, auf die Fingerprints zugreifen zu können. Die EAC weist eine hohe Verschlüsselungsstärke auf und wird von BSI-Experten als langfristig sicher eingestuft. "Die selektiven Zugriffsrechte der Pass-Leseterminals haben zudem ein Ablaufdatum. Somit wird auch ein gestohlenes Lesegerät nutzlos", so Gärtner. Die notwendige Infrastruktur wurde von der Bundesdruckerei bereits vorbereitet. Passbehörden werden zudem mit Fingerabdruckscannern und Software zur Qualitätsprüfung der Fingerabdrücke ausgestattet.

Einen Generationenwechsel gibt es jedoch nicht nur beim Reisepass. Ab 2008 wird in Deutschland erstmals der elektronische Personalausweis ausgegeben. Er verfügt ebenfalls über einen Chip mit biometrischen Daten für behördliche Kontrollen. Außerdem ermöglicht er eine sichere Identifizierung bei Einkäufen im Internet. Auf Wunsch des Bürgers wird auch eine elektronische Signatur integriert, die an die Stelle der Unterschrift tritt. Damit wird etwa die Nutzung von Online-Diensten des Staates einfacher. Im selben Jahr ersetzt zudem die elektronische Gesundheitskarte die bisherigen Chipkarten. Auf der Karte lassen sich unter anderem Angaben zu Inhaber und Rezepten speichern.
Quelle: pressetext
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