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Salamander Specialist
Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 131 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 12.Jul 2004 15:56 Titel: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung |
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Bei Stiftung Finanztest gefunden:
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Taunus BKK unterliegt vor Landessozialgericht
Verweigerung des Kassenwechsels rechtswidrig
http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNr=5004010204685720040710212918&p_E1=2&p_E2=0&p_E3=140&p_E4=0&p_Inh=I:1187791
Das kann teuer werden für die Taunus BKK: Die AOK Rheinland kann jetzt die Verhängung von Ordnungsgeldern wegen unlauteren Wettbewerbs beantragen. Vor dem Landessozialgericht Nordrheinwestfalen gewann die Ortskrankenkasse im Eilverfahren auf ganzer Linie. Die Taunus BKK hatte sich nach einer Erhöhung des Beitragssatzes Anfang April geweigert, Versicherte ziehen zu lassen. Die AOK Rheinland sah darin unlauteren Wettbewerb. Den Versicherten stehe wegen der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 2 B 16/04 KR ER). Gegen die Weigerung der Taunus BKK, die Kündigung akzeptieren, klagen auch bundesweit rund 1500 Versicherte; viele davon mit den Mustertexten von STIFTUNGWARENTEST online. Was aus ihren Verfahren jetzt wird, ist noch unklar. Die Taunus BKK hat noch keine Erklärung abgegeben. » |
Manche stehen mit beiden Beinen im Fettnapf immer noch wie auf einem Siegerpodest.
Grüße aus Sachsen
Jens Müller |
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