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Arne Specialist
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 52 Wohnort: Mettmann
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Verfasst am: 11.Jan 2007 9:51 Titel: Steuerbelastung senken - Freibeträge der Kinder nutzen |
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Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich rechtzeitig zu prüfen, ob Kapitalerträge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten – nicht zuletzt mit Blick auf die Kürzung des Sparer-Freibetrages. Denn Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, können Steuerlasten ganz legal vermindert werden.
Mit folgenden Steuerbefreiungen können 2007 auch Kinder rechnen, falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben:
Grundfreibetrag 7.664 €
Sparer-Freibetrag 750 €
Werbungskosten-Pauschbetrag 51 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €
Insgesamt steuerfrei (pro Kind) 8.501 €
Das heißt: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind 2007 bis zur Höhe von 8.501 Euro im Jahr steuerfrei. Das sind 620 Euro weniger als zuvor, denn 2006 waren es noch 9.121 Euro. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 3,5 Prozent blieben also künftig Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 242.885 Euro (3,5 Prozent von 242.885 Euro = 8.501 Euro) nicht überschreitet.
Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 Euro schenkungsteuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Allerdings wird eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das heißt, Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.
Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss zudem berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BaföG müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden. |
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