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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 18.Sep 2004 5:45 Titel: Steuerberater haftet nicht für Kursverluste |
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Steuerberater haftet nicht für Kursverluste
Schaden hat keinen steuerlichen Aspekt. Ein Steuerberater, der seinen Mandanten über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlageentscheidung beraten hat, muss nicht für Kursverluste einstehen, wenn sich die Auskunft später als falsch erweist.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Fall eines Mandanten entschieden, der sich Anfang 2001 von seinem Aktiendepot trennen wollte, davon aber wieder Abstand nahm, nachdem ihm der Steuerberater erklärt hatte, dass die aufgelaufenen Verluste mit den Aktiengewinnen aus dem Vorjahr nicht verrechnet werden könnten.
Als er einige Monate später bemerkte, dass der Rat des Steuerberaters nicht zutraf, hatten die Aktien weitere 121 045,- Euro an Wert verloren. Solche Schäden, die aus anderen als steuerlichen Gründen entstehen, sind regelmäßig nicht vom Schutzzweck des Steuerberatervertrages umfasst, urteilten die Karlsruher Richter. OLG Karlsruhe, Az.: 17 U 73/02 |
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