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Steuerrückzahlung bei Steuerausständen

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heiner65
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2005 20:40    Titel: Steuerrückzahlung bei Steuerausständen Antworten mit Zitat

Kann mir jemand weiterhelfen in folgender Frage: Ich werde aller Voraussicht nach für 2004 eine Steuerrückzahlung bekommen; da ich auf der anderen Steuerausstände beim Finanzamt habe, würde mich nun interessieren, ob das Finanzamt ab einem bestimmten Betrag der Rückzahlung wenigstens einen Teil auszahlen muss.
Auch die gesamte Rückzahlung würde nicht zur Deckung der Ausständen hinreichen; ich bin in den ersten Monaten meiner Selbständigkeit als Freiberufler und habe bisher so gut wie keine Einnahmen.

Über jeden seriösen Hinweis (auch Literaturhinweis) würde ich mich sehr freuen.

Heiner
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

das finanzamt wird von § 226 ao http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p226.html und von i.v.m. § 388 ff bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/388.html gebrauch machen und alle deine steuererstattungsansprüche mit deinen steuerschulden verrechnen.

und nachdem du beim finanzamt schulden hast, sind sicherlich auch noch andere schulden da. für die anderen gläubiger ist es aber zwecklos, deine erstattungsansprüche zu pfänden, da die aufrechnung vorgeht.
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heiner65
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 23:15    Titel: Steuerrückzahlung bei Steuerausständen ?? Antworten mit Zitat

vielen Dank, el condor,

auch wenn das nicht gerade eine tröstliche Nachricht ist, so danke ich doch für den entsprechenden Hinweise auf die Rechtssprechung/Gesetzeslage.

Vielen Dank
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keiner007
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.03.2003
Beiträge: 61
Wohnort: editiert ). Mod.

BeitragVerfasst am: 13.März 2005 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

habs grad erst gelesen

wenn einzelveranlagung dann kassiert die steuer die kohle
bei zusammenveranlagung gibs ggf. noch ne möglichkeit -
kommt drauf an wer die steuern bezahl hat bzw. woraus die
erstattung resultiert
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