| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
heiner65 Newbie
Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 20.Feb 2005 20:40 Titel: Steuerrückzahlung bei Steuerausständen |
|
|
Kann mir jemand weiterhelfen in folgender Frage: Ich werde aller Voraussicht nach für 2004 eine Steuerrückzahlung bekommen; da ich auf der anderen Steuerausstände beim Finanzamt habe, würde mich nun interessieren, ob das Finanzamt ab einem bestimmten Betrag der Rückzahlung wenigstens einen Teil auszahlen muss.
Auch die gesamte Rückzahlung würde nicht zur Deckung der Ausständen hinreichen; ich bin in den ersten Monaten meiner Selbständigkeit als Freiberufler und habe bisher so gut wie keine Einnahmen.
Über jeden seriösen Hinweis (auch Literaturhinweis) würde ich mich sehr freuen.
Heiner |
|
| Nach oben |
|

|
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
|
Verfasst am: 22.Feb 2005 21:07 Titel: |
|
|
das finanzamt wird von § 226 ao http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p226.html und von i.v.m. § 388 ff bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/388.html gebrauch machen und alle deine steuererstattungsansprüche mit deinen steuerschulden verrechnen.
und nachdem du beim finanzamt schulden hast, sind sicherlich auch noch andere schulden da. für die anderen gläubiger ist es aber zwecklos, deine erstattungsansprüche zu pfänden, da die aufrechnung vorgeht. |
|
| Nach oben |
|
|
heiner65 Newbie
Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 22.Feb 2005 23:15 Titel: Steuerrückzahlung bei Steuerausständen ?? |
|
|
vielen Dank, el condor,
auch wenn das nicht gerade eine tröstliche Nachricht ist, so danke ich doch für den entsprechenden Hinweise auf die Rechtssprechung/Gesetzeslage.
Vielen Dank |
|
| Nach oben |
|
|
keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
|
Verfasst am: 13.März 2005 11:24 Titel: |
|
|
habs grad erst gelesen
wenn einzelveranlagung dann kassiert die steuer die kohle
bei zusammenveranlagung gibs ggf. noch ne möglichkeit -
kommt drauf an wer die steuern bezahl hat bzw. woraus die
erstattung resultiert |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|