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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 20.Feb 2005 6:34 Titel: Steuersparmodelle werden für Kommunen zur Falle! |
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Gemeinden drohen Schadensersatzklagen von US-Investoren aus Leasing-Verträgen. Deutschen Kommunen drohen Milliardenrisiken - weil in den USA die Steuergesetze geändert wurden. Amerikanische Investoren, die in den vergangenen Jahren Kläranlagen, U-Bahnnetze oder Messehallen langfristig von den Städten und Gemeinden gemietet haben, suchen auf Grund der neuen Rechtslage nach Wegen, aus dem für sie nun nicht mehr attraktiven Geschäft auszusteigen.
"Das kann ein Problem für deutsche Kommunen werden", sagte Arnd Bühner, Berater bei Ernst & Young, dem Handelsblatt. "Es gibt Kommunen, bei denen bereits Unfälle passiert sind." Der Job Creation Act der Bush- Regierung hat rückwirkend zum 12. März 2004 die milliardenschweren grenzüberschreitenden Leasinggeschäfte gekappt, mit denen US-Investoren gemeinsam mit deutschen Kommunen den US-Fiskus ausplünderten. Bei den Leasinggeschäften wurden Vermögensgegenstände an die US-Seite sehr langfristig vermietet - etwa für 99 Jahre. Gleichzeitig vermietete der amerikanische Investor das Objekt an die Kommune zurück, aber für eine kürzere Laufzeit - etwa 30 Jahre. Nach Ablauf der Rückvermietungsfrist besteht eine Beendigungsoption.
Die Verträge waren stets so gestaltet, dass der amerikanische Käufer seine Investition nach US-Steuerrecht abschreiben durfte. Auf Grund der unterschiedlichen Steuergesetze in den USA und in Deutschland entstand ein Steuervorteil, an dem der US-Investor die deutsche Seite beteiligte. "Für die deutsche Kommune sprangen etwa vier bis acht Prozent Gewinn, gemessen am Wert des Vermögensgegenstandes, dabei heraus", berichteten Insider. "Die Rendite für die US-Investoren betrug ein Vielfaches davon." Öffentliche Eigner haben in Deutschland "Hunderte Leasingverträge mit einem Gesamtwert im mehrstelligen Milliardenbereich" abgeschlossen, schätzt J. Truman Bidwell Junior, Anwalt der Kanzlei Thelen Reid & Priest in New York.
Doch die US-Steuerbehörde IRS nimmt nun verstärkt auch alte Verträge mit dem Ziel unter die Lupe, das Steuersparmodell zu kippen. Beraterkreise sowohl in den USA als auch in Deutschland betonten jedoch, dass manche US-Investoren nun versuchten, der deutschen Seite eine Vertragsverletzung nachzuweisen und sie so am Steuerschaden zu beteiligen. "Bei einigen Leasingverträgen gibt es schon Krach", bestätigt eine New Yorker Anwältin. Zwar landete noch kein Investor vor Gericht, "aber in manchen Fällen erreichte die IRS einen außergerichtlichen Vergleich", sagt Anwalt Bidwell.
Deutsche und amerikanische Berater berichten, die "oft 20 Zentimeter dicken Verträge" würden so viele Fallstricke bergen, dass bei intensiver Suche sicher etwas zu finden wäre. "Das Unangenehme ist, dass die Fälle von Schadensersatz sehr abstrakt in den Verträgen beschrieben sind", betont Ernst & Young-Experte Bühner. So müssten etwa Schäden an einer U-Bahn oder ein verschrotteter Bus unverzüglich an den US-Investor gemeldet werden.
Solange die Welt in Ordnung war, habe sich niemand darum gekümmert. "Wenn eine Seite nun mit dem Rücken zur Wand steht, sieht die Welt ganz anders aus", heißt es in Beraterkreisen. "Für manche sind diese Geschäfte jetzt nicht mehr attraktiv, und damit besteht ein Anreiz, nach Gründen für den Ausstieg zu suchen", sagt US-Anwalt Bidwell.
Die Verträge sehen Schadensersatzklauseln von häufig 25 bis 30 Prozent des Transaktionsvolumens vor - also ein Vielfaches der Einnahmen der deutschen Seite aus dem Deal. Kommunen können dabei ganz leicht in eine Zwickmühle geraten. Deutsche Berater berichten von Städten, die vom deutschen Finanzamt im Wege der Rechtshilfe zur Mitwirkung gegenüber der IRS aufgefordert wurden. Dies könnte eine schadensersatzpflichtige Vertragsverletzung sein, da Verträge oft zum Stillschweigen gegenüber der US-Behörde verpflichten.
Den betroffenen Kommunen empfehlen Berater jetzt ein Vertragsmonitoring: "Die Etablierung eines Pflichten- und Risikomanagements ist extrem wichtig", lautet ihr Rat. "Das Risiko eines Vertragsbruchs ist deshalb so hoch zu bewerten, weil die Schadenshöhe exorbitant groß sein kann." |
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