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mtfabiani Newbie
Anmeldungsdatum: 30.11.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.Nov 2003 12:13 Titel: Steuervorteile bei doppelter Haushaltsführung |
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HaLLO!
Ist jemand darüber informiert, ob bei der Einkommens-Steuererklärung die Steuervorteile für Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung neuerdings unbefristet sind? Bisher waren diese befristet!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruss
M-Th. Fabian |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1336 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 30.Nov 2003 14:53 Titel: Hallo, |
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sind mittlerweile unbefristet. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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mtfabiani Newbie
Anmeldungsdatum: 30.11.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.Nov 2003 15:37 Titel: |
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Wäre noch schön, wenn ich erfahren könnte, wo das steht, dass Steuervorteile solcher Werbungskosten unbefristet sind. Ich habe es in der Presse gelesen. Das Finanzamt
hier behauptet jedoch was anderes!
Gruss
M-Th.Fabian |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 9.Okt 2007 8:25 Titel: |
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Doppelte Haushaltsführung: Tückische Steuerfalle für Jungverheiratete
Pressemitteilung von: Steuerrat24
Wenn zwei Leute heiraten und beide im Zeitpunkt der Heirat an verschiedenen Orten berufstätig sind, dort auch nach der Heirat wohnen, können sie ab dem Heiratsdatum Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Hierzu müssen sie anlässlich der Heirat eine der beiden Wohnungen oder eine neue Wohnung an einem anderen Ort zur gemeinsamen Familienwohnung mit Lebensmittelpunkt bestimmen.
>> Jahr 1: Herr Adam arbeitet und wohnt in A-Dorf, und Frau Eva arbeitet und wohnt in B-Stadt. Zeitnah mit der Heirat bestimmen sie die Wohnung von Eva in B-Stadt zur gemeinsamen Familienwohnung. Adam fährt fast wöchentlich zu seiner Frau nach B-Stadt und kann diese Heimfahrten sowie die Miete in A-Dorf als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt akzeptiert das.
Ein Jahr später machen die Jungverheirateten einen verhängnisvollen Fehler:
>> Jahr 2: Herr Adam und Frau Eva bestimmen die Wohnung von Adam in A-Dorf zur Familienwohnung, weil diese doch schöner ausgestattet ist. Nun fährt Eva wöchentlich zu ihrem Mann nach A-Dorf und möchte ihrerseits die Heimfahrten und ihre Miete in B-Stadt steuerlich absetzen.
Auch wenn sich faktisch gegenüber dem Vorjahr nichts geändert hat, so verweigert das Finanzamt jetzt sowohl dem Mann als auch der Frau den Werbungskostenabzug - und das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat dies sogar bestätigt. Nach Auffassung der Finanzrichter hat sich durch den Tausch der Familienwohnung "die Situation grundlegend geändert". Hier wurde nämlich der Lebensmittelpunkt ohne Änderung der Beschäftigungsverhältnisse nach A-Dorf verlegt - also aus Sicht der Frau weg vom Beschäftigungsort. Die Beibehaltung der Wohnung in B-Stadt als Zweitwohnung stellt keine beruflich veranlasste Begründung der doppelten Haushaltsführung dar (FG Schleswig-Holstein vom 26.10.2006, EFG 2007 S. 757).
STEUERRAT: Das kuriose Urteil ist zwischenzeitlich vor dem Bundesfinanzhof gelandet und wartet dort auf eine höchstrichterliche Überprüfung (Aktenzeichen: VI R 10/07).
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie kompliziert und gespickt mit Fallen unser Steuerrecht ist. Wer sich nicht auskennt, tappt ahnungslos hinein. Nicht zuletzt sehen wir unsere Aufgabe darin, die Bürger vor solchen Fallen zu warnen.
Bei Steuerrat24.de gibt's werthaltige Steuerinfos in Hülle und Fülle
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