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Strafrabatt gegen Geständnis - Justiz übliche Tarife?

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
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BeitragVerfasst am: 7.Jun 2006 3:39    Titel: Strafrabatt gegen Geständnis - Justiz übliche Tarife? Antworten mit Zitat

Basar im Gericht? Es ist zuweilen bereits gängige Praxis:
Handeln Sie Ihr Urteil aus ...


Zitat:
Der Handel mit der Gerechtigkeit
Strafrabatt gegen Geständnis, Bewährung statt langer Beweisaufnahme: Die überlastete Justiz beendet eine wachsende Zahl von Strafverfahren durch Absprachen. Diese Praxis ist umstritten, trotzdem soll sie jetzt Gesetz werden

Szenen wie diese gibt es in deutschen Gerichtssälen nicht alle Tage zu sehen. Zum Abschluß des Prozesses im vergangenen August ging der Vorsitzende Richter der zehnten Strafkammer des Landgerichts Augsburg zum Angeklagten, Ludwig-Holger Pfahls, und schüttelte ihm die Hand. Und das, obwohl der Richter den früheren Staatssekretär im Verteidigungsministerium Minuten zuvor wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt hatte. In dem Verfahren war es um Waffenlieferungen an Saudi-Arabien und um die Schmiergeldaffäre des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber gegangen.

Pfahls war der erste Angeklagte, der sich zu einem Geständnis aufgerafft hatte. Ausschließlich ehrenwerte Motive dürften allerdings nicht dahintergesteckt haben: Im Gegenzug für das Geständnis hatte die Strafkammer dem Angeklagten die vergleichsweise niedrige Strafe angeboten, die es schließlich auch verhängte. Das war ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, treffend symbolisiert durch den Handschlag nach dem Urteilsspruch.

Abschläge bei der Haftlänge gegen ein Geständnis, Aussetzung der Strafe zur Bewährung gegen Kooperation: Absprachen, sogenannte Deals, sind in Strafverfahren inzwischen gang und gäbe. Selten allerdings wird das Instrument in Strafverfahren gegen Prominente wie gegen Pfahls angewandt. Das Schachern um die Gerechtigkeit ist in Deutschlands Gerichtssälen alltäglich, doch die Öffentlichkeit erfährt in der Regel wenig davon.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das jetzt ändern und diese Deals gesetzlich regeln. Ihr Vorhaben ist allerdings umstritten: Denn im Gesetz taucht das Instrument bislang nicht auf. Die Strafprozeßordnung ist grundsätzlich nicht auf Konsens ausgelegt. Unmittelbar und mündlich soll der Prozeß sein, alles Wesentliche soll vor dem Richter ausgetragen werden und, wo erlaubt, vor Zuschauern. Der Angeklagte soll seiner Schuld gemäß betraft werden.

Mit diesen Regeln brechen Absprachen zumindest teilweise. "Der Deal Geständnis gegen Bonus beim Urteil ist schon etwas anderes als Prozessieren nach der Strafprozeßordnung", sagt etwa der Berliner Verteidiger und Strafrechtsprofessor Alexander Ignor. "Da kommt nicht mehr die Wahrheit zutage."

"Wir fahren den Strafprozeß vor die Wand", sagt auch Monika Harms. Das Wort der Frau hat Gewicht, denn die ehemalige Strafrichterin am Bundesgerichtshof (BGH) ist seit Donnerstag Generalbundesanwältin und damit Deutschlands oberste Anklägerin (siehe Artikel rechts). Die Richterschaft werde durch eine solche Vorgehensweise "korrumpiert", sagt sie. Das "Grundübel" liege in dem gemeinsamen Interesse von Richtern, Verteidigern und Staatsanwälten, das Verfahren möglichst schnell über die Bühne zu kriegen.

"Die Gefahren sind nicht von der Hand zu weisen", ergänzt Jerzy Montag, Rechtspolitiker bei den Grünen. "Es gibt eine Tendenz, die Regeln des Strafprozesses zu Lasten des Schwächsten, des Angeklagten, aus vordergründigen ökonomischen Interessen abzukürzen."

Statistiken, wie oft Urteile vor Gericht ausgehandelt werden, gibt es nicht. Denn am Ende steht ja ein gewöhnliches Urteil, nur der Weg dorthin war ein anderer. Kleinknecht/Meyer bilanzieren im Standardkommentar zum Strafprozeßrecht dennoch knapp: "Die überlastete deutsche Strafjustiz wäre ohne die Absprachenpraxis oftmals nur schwer in der Lage, die Vielzahl von Großverfahren, besonders von Wirtschaftsstrafverfahren, zu erledigen." Auch Verfahren gegen die organisierte Kriminalität werden oft durch Deals verkürzt. Verteidiger Ignor bestätigt: "Längst werden auf allen Gebieten des Strafrechts Urteilsabsprachen getroffen."

Nur besonders krasse Fälle machen Schlagzeilen. So lockte das Landgericht München I einen Angeklagten mit zwei Jahren Bewährungsstrafe zur Kooperation, während es ihn bei korrekter Anwendung des Gesetzes für sechs Jahre ins Gefängnis hätte schicken müssen. Das Landgericht Paderborn ging noch weiter und drohte einem Angeklagten gar mit seiner sofortigen Verhaftung, sollte er, was sein gutes Recht war, auf einer weiteren Beweisaufnahme bestehen. Der Verteidiger erinnert sich: "Fast augenzwinkernd" sei er vom Richter auf die "bei der hiesigen Justiz üblichen Tarife" hingewiesen worden, sollte sein Mandant nicht gestehen.

Diese Fälle riefen den Bundesgerichtshof auf den Plan. Der kassierte zwar beide Urteile, akzeptierte die Möglichkeit von Absprachen aber im Grundsatz. In seiner Entscheidung vom 3. März 2005 legte der Große Senat dazu Richtlinien fest: Die Gerichte dürften nicht vorschnell auf Deals hinwirken, heißt es da. Ein Geständnis dürfe deshalb nicht inhaltsleer sein. Keinesfalls auch dürfe der Angeklagte gezwungen werden, auf Rechtsmittel zu verzichten, also darauf, daß er das Urteil bei einem höheren Gericht anfechten kann.

Am Rande regten die Richter an, die Politik möge die Absprachenpraxis endlich regeln und so die Unwägbarkeiten in der rechtlichen Grauzone beenden. Dem folgt jetzt ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium. Danach muß das Gericht immer selbst beurteilen, ob der Angeklagte die Tat auch wirklich begangen hat - unabhängig davon, was dieser sagt. Nur das Strafmaß und nicht der Schuldspruch selbst darf ausgehandelt werden.

"Unser Gesetzentwurf schafft eine verläßliche rechtsstaatliche Grundlage für Absprachen im Strafprozeß", sagte Brigitte Zypries der "Welt am Sonntag". "Wenn ein glaubhaftes Geständnis vorliegt, und sich das Gericht auch auf Grund anderer Erkenntnisse von der Schuld des Angeklagten überzeugt hat, können durch eine verfahrensbeendende Absprache umfangreiche Beweisaufnahmen vermieden werden. Einen Handel mit der Gerechtigkeit wird es aber auch in Zukunft nicht geben."

Doch einhellige Zustimmung findet Zypries nicht. "Ich hätte mir ein kurzes Gesetz gewünscht, das klar benennt, was nicht mit Absprachen ausgehandelt werden darf, etwa ein Rechtsmittelverzicht", sagt beispielsweise Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), eine von Zypries' Amtsvorgängerinnen.

Strafrechtsexperten dagegen befürchten, daß eine gesetzliche Regelung von gerichtlichen Deals den Druck auf Angeklagte künftig verstärken könnte. "Bei Absprachen wird mit Druck gearbeitet. Wer schnell und pauschal gesteht, für den gibt es einen Strafrabatt. Das ist sehr bedenklich", sagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, Werner Leitner. "Der Angeklagte stimmt seiner eigenen Bestrafung zu. In Wahrheit aber beugt er sich dem Druck. Eine gesetzliche Regelung wird dieses Druckpotential noch erhöhen."


Quelle: WamS - Peter Müller
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