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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 10.März 2007 13:23 Titel: Streichung § 57 c - ab 1.02.2007 |
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Vorsicht!
Recht nennt sich das!
Erkundigt Euch, mit welchen "Begründungen" dieser Paragraph, unter dem sogenannten 2. Justizmodernisierungsgesetz, gestrichen wurde.
MhG
Observator |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 10.März 2007 13:26 Titel: § 57 c ZVG |
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| ... Wird Zeit, dass Vergißmeinnicht wieder blüht! |
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tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1177
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Verfasst am: 10.März 2007 13:35 Titel: |
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@ Observatorium,
wenn ich mir Ihre heutigen Beiträge so ansehe - sind Sie betrunken, bekifft oder anderweitig.....?
t. |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 11.März 2007 11:22 Titel: §57 c ZVG |
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Möchte Ihnen Rat geben:
1. Brille aufsetzen, Ihre alten Gewohnheiten (aus den eigenen Bereichen sprechen) beiseite packen, dann genau lesen - notfalls öfters. Vieleicht läßt sich dann auch für Sie ein Funke des Inhalts erkennen. Ansonsten - überfordern Sie sich nicht und bleiben besser bei Ihren Möglichkeiten oder Ebenen, d.h. schweigen Sie dort, wo Sie nichts zu sagen haben.
2. Um Ihnen naheliegende Problematik - anderes läßt sich aus Ihren vermeintlichen Kommentaren nicht lesen - etwas zu erleichtern, empfehle ich Ihnen, sich an DHS zu wenden. Diese Einrichtung könnte Ihnen behilflich sein.
3. Wenn Sie sich unter Menschen einigermaßen bewegen möchten, ist dringendst angebracht, dass Sie das 1 x 1 des guten Tons lernen! Verbessern Sie Ihre "Kinderstube"! Korrektes Benehmen und Höflichkeit würde einige Ihrer Probleme lösen.
MhG
Observator |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 11.März 2007 12:08 Titel: § 57 c ZVG |
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Zu o.g. Gesetz-Streichung: Hierzu kann Sie einer der hier anwesenden Anwälte aufklären.
MhG
Observator |
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Goethe21 Specialist
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 76 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 11.März 2007 12:12 Titel: |
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@Observatorium
Ich stimme tifanaa zu. Teilen Sie uns doch Ihre Ueberlegungen zum Kuendigungsschutz bei Zwangsversteigerungen im Falle einer Mietvorauszahlung oder Baukostenbeitrages so mit, dass es verstaendlich ist.
MfG |
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gerd Specialist
Anmeldungsdatum: 18.06.2003 Beiträge: 200
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Verfasst am: 11.März 2007 13:23 Titel: |
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Etwas mehr an Info zum Gesetz wäre angebracht.
| Zitat: |
StVZO §57c: Ausrüstung von Kraftfahrzeug
§ 57 c Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
§ 57c ZVG - Beschränkung des Kündigungsrechts
§ 57c HRG, Privatdienstvertrag
§ 57c GmbHG - Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital
§ 57c BBergG |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 11.März 2007 13:34 Titel: |
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"Ich stimme tifanaa zu"
Hiermit erzählen Sie lediglich über Ihre Ebene, Horizont, Ähnlichkeit. Demnach ist das Nachlesen angesagt, falls Aufnahmefähigkeit vorhanden, Rentabilität verspricht.
MhG
Observator |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 11.März 2007 13:36 Titel: |
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Hallo Gerd,
das Vergessene steckte ich in den Titel beim Satz "Vergissmeinnicht" - siehe ZVG.
MhG
Observator |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 22.Okt 2007 6:41 Titel: |
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| ... "Die Vorschrift des § 57c ZPO, der bei vorausentrichteten Mietzinsen bzw. verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters das Kündigungsrecht des Vermieters für eine bestimmte Zeit ausschloß, ist durch Artikel 11 Ziffer 5 des 2. Justizmodernisierungsgesetzes mit Wirkung zum 1. Februar 2007 ersatzlos aufgehoben worden." ... |
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