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Ronald Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 781
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Verfasst am: 1.Apr 2006 15:56 Titel: Überbrückungsgeld und Ich-AG-Förderung noch bis Jahresmitte |
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Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, kommen noch bis Mitte 2006 in den Genuss der bisherigen Förderinstrumente.
Dazu gehören der monatlich gezahlte Ich-AG-Zuschuss sowie das als einmalige Subvention gezahlte Überbrückungsgeld. Ab der zweiten Jahreshälfte plant die Regierung, beide Formen der Förderung zusammenzulegen.
Details dazu sind aber noch nicht bekannt. Wer aber bis zum 30. Juni eine Ich-AG bei der Arbeitsagentur anmeldet, erhält noch drei Jahre lang die entsprechende Unterstützung.
Es handelt sich also hier um eine Stichtagsregelung. Gleiches gilt für das Überbrückungsgeld. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 9.Mai 2006 5:37 Titel: Ich-AGs droht das Ende |
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Die Existenzgründerförderung für Arbeitslose in Form der so genannten Ich-AG fällt Ende Juni einem Zeitungsbericht voraussichtlich weg.
Union und SPD konnten sich bisher nicht über eine Anschlussregelung einigen, meldete das «Handelsblatt» am Montagabend vorab.
Daher werde nun die im Sozialgesetzbuch vorgesehene Befristung greifen.
«Die Ich-AG läuft zum 30. Juni ersatzlos aus», sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe (CDU), der Zeitung. «Das ist nicht optimal, unterm Strich aber keine schlechte Lösung.» |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 25.Apr 2007 4:01 Titel: |
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Ich-AG war gestern. Heute gibt es den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld. Für viele Arbeitslose eine neue Chance. Aber Vorsicht ist geboten: Das neue Modell ist nur auf den ersten Blick einfach.
Es lässt sich leicht behaupten, die Ich-AG habe die Menschen zu ihrem Glück gezwungen. Lieber Unternehmer als arbeitslos - das klingt erst mal einleuchtend. Und eine Starthilfe für Gründer ist auf jeden Fall besser als keine Unterstützung. So weit, so nachvollziehbar.
Deshalb gibt es nach dem Ende der Ich-AG weiter Hilfen für Neuunternehmer. Diesen Gründungszuschuss, der seit August 2006 von der Arbeitsagentur für Existenzgründer verteilt wird, haben bislang rund 60.000 Menschen in Anspruch genommen.
Auf den ersten Blick scheint das neue Modell reichlich einfach. Ähnlich wie bei der Ich-AG erstreckt sich der Förderzeitraum auf bis zu 15 Monate, und analog zum (ebenfalls ausgelaufenen) Überbrückungsgeld wird ein individueller Basisbetrag gezahlt. Die Grundförderung wird neun Monate gewährt und umfasst die Höhe des bisherigen Arbeitslosengelds zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro. Die mögliche Aufbauförderung im Anschluss an die Grundförderung dauert sechs Monate. Allen Gründern werden monatlich pauschal 300 Euro überwiesen.
Den Zuschuss erhalten ausschließlich Empfänger von Arbeitslosengeld I, die den Antrag rechtzeitig gestellt haben müssen: 90 Tage, bevor ihr Anspruch auf diese Beihilfe abläuft. Wer noch einen Job hat und den Zuschuss trotzdem mitnehmen möchte, muss tricksen und mindestens einen Tag vor der Gründung arbeitslos gemeldet sein.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II gibt es das Einstiegsgeld, maximal 345 Euro, das sechs Monate lang gewährt wird. Das Problem für Gründer: Was sie als Unternehmer verdienen, wird teilweise mit dem Arbeitslosengeld-II-Betrag verrechnet. Dafür muss sich der Gründer nicht um seine Sozialversicherung kümmern, ganz im Gegensatz zum Gründungszuschuss. Von dieser Geldspritze gehen nämlich die Beiträge für die Krankenversicherung und - freiwillig - die Renten- und die Arbeitslosenversicherung ab.
Wenn etwa 170 Euro an die Krankenversicherung, rund 30 Euro an die Arbeitslosenversicherung und mindestens 78 Euro an die Rentenversicherung gezahlt werden, bleibt von der 300-Euro-Pauschale nicht mehr viel übrig. Eine Farce? Keineswegs, argumentiert der Gesetzgeber und deutet die Pauschale positiv: Durch einen Wechsel ins Unternehmerlager soll sich kein Arbeitsloser finanziell verschlechtern.
In dieses Abenteuer werden die wenigsten Arbeitslosen unvorbereitet geschickt. Die Arbeitsagenturen sind gehalten, die Eignung für die Selbstständigkeit mit einem "Profiling" zu prüfen. Diese Kurse werden von der Arbeitsagentur bezahlt und können bis zu acht Wochen dauern. Sie vermitteln die Elemente des Geschäftsplans und beurteilen per fachgutachterlicher Stellungnahme, ob das Gründungsvorhaben "wirtschaftlich tragfähig" ist. Erst dann gibt es grünes Licht für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
Eine Garantie für den unternehmerischen Erfolg ist das Go der Gutachter natürlich nicht. Wer scheitert, dem drohen keine Konsequenzen. Die Tätigkeit kann eingestellt oder nebenberuflich (mit maximal 15 Stunden pro Woche) weitergeführt werden.
Bewusst sind sowohl Gründungszuschuss als auch Einstiegsgeld nicht als Starthilfe für das Unternehmen angelegt worden. Es geht darum, Gründer sozial abzusichern. Wenn Neuunternehmer für ihre Firma weiteres Kapital brauchen, müssen sie wie alle anderen Gründer zur Bank laufen oder komplizierte Formulare für weitere Zuschüsse und Förderungen ausfüllen.
Anstrengend? Sicherlich. Aber es hat ja auch niemand behauptet, dass es leicht sei, Unternehmer zu sein.
Gründerhilfe
Acht Tipps für den erfolgreichen Start mit Gründungszuschuss:
1. Formale Voraussetzungen prüfen. Anspruchsberechtigte sind arbeitslos gemeldet und haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen.
2. Gründungszuschuss beantragen. Mit dem Antrag werden die Formblätter für die fachgutachterliche Stellungnahme ausgegeben.
3. Hilfen nutzen. Besuchen Sie einen Existenzgründerkursus, und lassen Sie sich ausführlich von einem Gründungsberater informieren.
4. Rat einholen. Erkundigen Sie sich über etwaige notwendige Erlaubnisse und Nachweise beim Ordnungs- und Gewerbeamt sowie bei den Kammern.
5. Geschäftsplan anfertigen. Eine umfangreiche kostenfreie Software bietet das Bundeswirtschaftsministerium unter www.softwarepaket.de
6. Geschäftsplan prüfen. Dafür gibt es unabhängige Stellen wie Kammern, Unternehmens- und Steuerberater sowie Gründungsberatungsstellen.
7. Krankenversicherung prüfen. Achten Sie bei Anmeldung des Unternehmens auf den vergünstigten Mitgliedsbeitrag für Gründungszuschussempfänger.
8. Coaching beantragen. Die Unterstützung von einem Gründungsbegleiter lohnt sich auf jeden Fall. Einige werden vom Arbeitsamt bezahlt.
Der Buchtipp:
Der Gründungszuschuss. Tipps für Existenzgründer. Nachfolgeregelung der Ich-AG
Von Sylvia Nickel |
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