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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 20.Feb 2005 6:32 Titel: Unternehmen machen Front gegen Anlegerschutzgesetz |
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Unternehmen machen Front gegen Anlegerschutzgesetz
Der Aufschrei war groß, als die Finanzaufsicht BaFin jüngst das bereits geltende Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) konkretisierte und einen Leitfaden für die Umsetzung veröffentlichte. Die deutschen Unternehmen wenden sich vor allem gegen den hohen bürokratischen Aufwand und Eingriffe in unternehmerische Abläufe.
"Das Gesetz geht eindeutig zu weit", sagt Rechtsanwalt Thorsten Kuthe von der Kölner Kanzlei Hemmelrath& Partner. "Die Unternehmen werden überfrachtet mit Pflichten, die sie erstarren lassen." Das AnSVG ist Ende Oktober in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzte damit die EU-Missbrauchsrichtlinie um. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Vorschrift, die börsennotierte Unternehmen künftig dazu verpflichtet, ein Insiderverzeichnis zu führen.
Als Insider gelten aber nicht nur Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder, sondern nun auch Anwälte, Unternehmensberater und sogar Sekretärinnen, die Zugang zu den Informationen haben. Kritisch beäugt werden zudem die Bestimmungen zu den Ad-hoc-Mitteilungen. Firmen müssen jetzt die Öffentlichkeit bereits dann informieren, wenn "Umstände vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreffen werden." Das bedeutet beispielsweise, dass eine Übernahme schon dann angezeigt werden muss, wenn nur darüber nachgedacht wird. "Der Markt wird überfrachtet mit Ad-hoc-Mitteilungen.
Das ist kontraproduktiv", kritisiert Anwalt Kuthe. Nicht nur viele Firmen, auch der Bundesverband der Deutschen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut haben die BaFin aufgefordert, das Gesetz nachzubessern. Teil zwei des AnSVG, das am 1. Juli diesen Jahres in Kraft tritt, erweitert die bislang nur für Wertpapiere geltende Prospektpflicht wesentlich. Sie gilt nun auch für jegliche Form der direkten oder indirekten Unternehmensbeteiligung, wie zum Beispiel stille Beteiligungen und geschlossene Immobilienfonds. Aber auch hier gibt es Anlass zur Kritik: Denn die Überprüfung der Prospekte erfolgt nur auf formale Vollständigkeit und nicht auf Richtigkeit des Inhalts. Zitat: "Das Gesetz geht eindeutig zu weit" |
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