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future-trend Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Kaiserslautern
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Verfasst am: 21.Apr 2005 10:11 Titel: Urteil gesucht Abgeschlepptes Kfz m u ß herausgegeben werd |
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Vielleicht hat der Eine oder Andere,
mal dieses Problem gehabt oder hat dass passende Urteil, welches ich suche, bei Hand.
Ein Kfz wurde entstempelt, weil der Fahrzeughalter, entweder die Steuer oder die Versicherung nicht gezahlt hat. Da das Kfz. auf einem öffentlichen Parkplatz oder an einer Straße abgestellt war und entstempelt wurde, war es nicht mehr verkehrssicher. Der Fahrzeughalter hat es dann auch nicht auf einem rivaten Grundstück oder einer Garage unterzubringen, geschafft und es kam, wie es kommen mußte, das Fahrzeug wurde abgeschleppt und steht noch auf dem Gelände des Abschleppunternehmers. Die Zeit ist knapp, denn nach einiger Zeit wird das Fahrzeug verschrottet.
Ich erinnere mich nun, dass ich in einer Zeitung mal ein Urteil (ich weiß nicht mehr welches Magazin es war, noch das Aktenzeichen oder ähnliches) gelesen hatte, wo per Urteilsbeschluß geregelt wurde, dass der Abschleppunternehmer gem. Gesetzt nun verpflichtet ist, das Fahrzeug seinem Eigentümer herauszugeben, wenn Dieser dies fordert, so und nun das wichtigste hierbei: auch wenn Dieser die Kosten für das Abschleppen und die "Parkgebühren" im Gegenzug n i c h t bzw. nicht sofort bezahlt. Der Abschleppunternehmer darf das Fahrzeug nicht weiterhin im Besitz behalten, mit der Begründung, dass er die Herausgabe solange verweigert, bis der Kfz-Eigentümer die angefallenen Kosten begleicht (und zwar sofort und in bar).
Ich würde mich freuen, wenn Sie liebe User, mir hierzu weiterhelfen könnten, und wenn Sie diese Urteil nicht kennen, ob mir jemand dann den Tip gegeb kann wo ich recherchieren kann.
Vielen Dank
future-trend |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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future-trend Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Kaiserslautern
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Verfasst am: 21.Apr 2005 10:40 Titel: |
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Hallo Frank Neidzel,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wenn sich was ergibt, melde ich mich hier im Forum diesbezüglich gerne nochmal, denn ich denke es gibt viele Teilnehmer des Straßenverkehrs, die aufgrund einer desolaten finanziellen Situation, dann gar nichts unternehmen, weil sie vielleicht derzeit noch nichtmal das Geld haben, um ein Kfz "auslösen" und deshalb akzeptieren, dass das Fahrzeug zwangverschrottet wird, wobei ich jedoch auch denke, sofern das Kfz. noch einen Wert hat, der Abschleppunternehmer nach Ablauf der, an den Fahrzeughalter gesetzten Frist, das Kfz weiterverkauft - auch wenn er den Fahrzeugbrief und die dazugehörigen Schlüssel nicht hat oder ausschlachten lässt.
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