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Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 2005

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 21.Dez 2005 18:19    Titel: Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 2005 Antworten mit Zitat

Zitat:
Vielen Unternehmen drohen Verluste.

Pressemitteilung von: SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte

Seit mit Einführung des neuen Schuldrechtes (Vertragsrecht) zum 1. Januar 2002 die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 auf nunmehr nur noch 3 Jahre (§ 195 BGB) verkürzt worden ist, droht am 31.12.2005 erstmals eine Vielzahl von Forderungen zu verjähren. Hiervon sind sowohl Konzerne und mittelständische Unternehmen als auch eine Vielzahl von Anlegern und Privatpersonen betroffen.

Das Gesetz sieht zur Hemmung der Verjährung nur 3 Möglichkeiten vor: die Klageerhebung, das gerichtliche Mahnverfahren sowie ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle.

Hierbei ist zu berücksichtigen, daß eine Klage bis zum 31.12.2005 von den Rechtsanwaltskanzleien nicht mehr eingereicht werden kann, da die kurze Zeit für eine Vorbereitung und Klageerhebung regelmäßig nicht ausreicht. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachte Forderung von einer Gegenleistung abhängt.

Aus diesem Grunde weisen die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie eine Vielzahl von Anwaltskanzleien darauf hin, daß die Forderungen durch Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle vor der Verjährung "gerettet" werden können. Dieses Verfahren stellt eine einfache und schnelle Möglichkeit der Verjährungshemmung dar. Gleichzeitig wird im Güteverfahren eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes ermöglicht. Weitere Vorteile sind die niedrigeren Verfahrenskosten, die kurze Verfahrensdauer sowie die hohe Erfolgsquote.

Zitat:
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Boltze gerne zur Verfügung.

SCHINDLER • BOLTZE
RECHTSANWÄLTE
Staatlich anerkannte Gütestelle

Unterreut 6 • D-76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 98 96 38 - 0
Telefax: 0721 / 98 96 38 - 9
www.schindlerboltze.de
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maleh
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 232

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr interessanter Artikel,
gilt denn die Verjährung auch für solche Forderungen aus
SV-Beiträgen
IHK-Handwerkskammer Zwangsbeiträge
Mitgliedsbeiträge für Berufsgenossenschaft??
Wenn natürlich noch kein Mahnverfahren etc. eingeleitet wurde.

Frohe Weihnachten
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Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 12:38    Titel: Verjährung und nur 3 Möglichkeiten Antworten mit Zitat

Alles wieder nur Geldmacherei ! Man sieht doch woher die Tipps kommen !

Für alle von Schuldnern geplagten Handwerker , Selbständige, Dienstleister und Freiberufler.
Um eine drohende Verjährung zu verhindern genügt es, den Forderungsbetrag einfach " versehentlich " zu erhöhen ( z.B. Zinsen ) und bis zum 30.12. zuzustellen. muß am 31.12. beim Schuldner sein.
Schweigen des Schuldners ist ...... Bitte nachlesen da keine Rechstberatung.
Widerspruch des Schuldners mit Bestreiten der Forderung bedeutet-- ebenfalls .... bitt aus den genannten Gründen nachlesen. ( Kommentar BGB z.B. Pallandt )
Allen ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest !
Roderich Hopp
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tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 188
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.Dez 2005 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

maleh hat folgendes geschrieben::
...gilt denn die Verjährung auch für solche Forderungen aus ...
IHK-Handwerkskammer Zwangsbeiträge ...

Ja. Zumindest im Hamburg.
Zitat:
§ 20 Verjährung

Für die Verjährung der Beitragsansprüche gelten die Vorschriften der Abgabeordnung über die Verjährung der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen entsprechend.

Oder komplett nachzulesen hier:
http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.hk24.de/HK24/HK24/servicemarken/ueber_uns/wir/rechtsgrundlagen/beitragsordnung.jsp[/url]
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george-town
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 5
Wohnort: OPR

BeitragVerfasst am: 27.Dez 2005 16:39    Titel: Verjährung Antworten mit Zitat

Interessantes Das, mit der Verjährung.
Ich habe noch ein paar Unterhaltsschulden beim Jugendamt.
Im Moment reicht das Finanzamt meine gesammte Vorsteuer dorthin weiter.
Weiß jemand ob da auch was geht? Ist immerhin doch eine ganz blöde Belastung für einen Jungunternehmer.
Würde mich über eine Antwort feuen.

Einen guten Rutsch wünscht RT
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