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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 21.Dez 2005 18:19 Titel: Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 2005 |
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Vielen Unternehmen drohen Verluste.
Pressemitteilung von: SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte
Seit mit Einführung des neuen Schuldrechtes (Vertragsrecht) zum 1. Januar 2002 die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 auf nunmehr nur noch 3 Jahre (§ 195 BGB) verkürzt worden ist, droht am 31.12.2005 erstmals eine Vielzahl von Forderungen zu verjähren. Hiervon sind sowohl Konzerne und mittelständische Unternehmen als auch eine Vielzahl von Anlegern und Privatpersonen betroffen.
Das Gesetz sieht zur Hemmung der Verjährung nur 3 Möglichkeiten vor: die Klageerhebung, das gerichtliche Mahnverfahren sowie ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß eine Klage bis zum 31.12.2005 von den Rechtsanwaltskanzleien nicht mehr eingereicht werden kann, da die kurze Zeit für eine Vorbereitung und Klageerhebung regelmäßig nicht ausreicht. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachte Forderung von einer Gegenleistung abhängt.
Aus diesem Grunde weisen die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie eine Vielzahl von Anwaltskanzleien darauf hin, daß die Forderungen durch Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle vor der Verjährung "gerettet" werden können. Dieses Verfahren stellt eine einfache und schnelle Möglichkeit der Verjährungshemmung dar. Gleichzeitig wird im Güteverfahren eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes ermöglicht. Weitere Vorteile sind die niedrigeren Verfahrenskosten, die kurze Verfahrensdauer sowie die hohe Erfolgsquote.
| Zitat: |
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Boltze gerne zur Verfügung.
SCHINDLER • BOLTZE
RECHTSANWÄLTE
Staatlich anerkannte Gütestelle
Unterreut 6 • D-76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 98 96 38 - 0
Telefax: 0721 / 98 96 38 - 9
www.schindlerboltze.de
www.ostrecht.com |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 232
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Verfasst am: 23.Dez 2005 10:48 Titel: |
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Sehr interessanter Artikel,
gilt denn die Verjährung auch für solche Forderungen aus
SV-Beiträgen
IHK-Handwerkskammer Zwangsbeiträge
Mitgliedsbeiträge für Berufsgenossenschaft??
Wenn natürlich noch kein Mahnverfahren etc. eingeleitet wurde.
Frohe Weihnachten |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 23.Dez 2005 12:38 Titel: Verjährung und nur 3 Möglichkeiten |
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Alles wieder nur Geldmacherei ! Man sieht doch woher die Tipps kommen !
Für alle von Schuldnern geplagten Handwerker , Selbständige, Dienstleister und Freiberufler.
Um eine drohende Verjährung zu verhindern genügt es, den Forderungsbetrag einfach " versehentlich " zu erhöhen ( z.B. Zinsen ) und bis zum 30.12. zuzustellen. muß am 31.12. beim Schuldner sein.
Schweigen des Schuldners ist ...... Bitte nachlesen da keine Rechstberatung.
Widerspruch des Schuldners mit Bestreiten der Forderung bedeutet-- ebenfalls .... bitt aus den genannten Gründen nachlesen. ( Kommentar BGB z.B. Pallandt )
Allen ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest !
Roderich Hopp |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 188 Wohnort: Hamburg
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george-town Newbie
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 5 Wohnort: OPR
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Verfasst am: 27.Dez 2005 16:39 Titel: Verjährung |
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Interessantes Das, mit der Verjährung.
Ich habe noch ein paar Unterhaltsschulden beim Jugendamt.
Im Moment reicht das Finanzamt meine gesammte Vorsteuer dorthin weiter.
Weiß jemand ob da auch was geht? Ist immerhin doch eine ganz blöde Belastung für einen Jungunternehmer.
Würde mich über eine Antwort feuen.
Einen guten Rutsch wünscht RT |
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