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Vorauszahlungspflicht bei Berufungsverfahren

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6292

BeitragVerfasst am: 4.Apr 2007 11:10    Titel: Vorauszahlungspflicht bei Berufungsverfahren Antworten mit Zitat

Bundesrat möchte Vorauszahlungspflicht bei Berufungsverfahren einführen

Der Bundesrat hat am 30.3.2007 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das gerichtliche Kostenrecht geändert werden soll (BR-Drs.: 86/07). Danach soll künftig auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. Dies ist bisher nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann.

Ziel dieses Bundesratinitiative ist es, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle zu mindern. Außerdem soll verhindert werden, dass unterlegene Parteien nur deshalb Berufung einlegen, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern - ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein. Für finanziell bedürftige Personen soll es Sonderregelungen geben.

Außerdem möchte der Bundesrat das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz ändern. Die Ende 2006 durch das Justizmodernisierungsgesetz eingeführte Möglichkeit zur Zahlung von Zusatzhonoraren soll wieder aufgehoben werden. Der Bundesrat sieht in dieser Regelung die Gefahr einer Einflussnahme auf Sachverständige und Gutachter und stelle eine Benachteiligung finanziell schwacher Parteien dar.
Quelle: Bundesrat PM
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