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Vorbei ist es mit Tachomanipulation!

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Corax
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.Jun 2005 21:06    Titel: Vorbei ist es mit Tachomanipulation! Antworten mit Zitat

Nun wird es Gesetz!


Berlin, 17. Juni 2005

Tachomanipulation wird hart bestraft


Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen. „Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden “, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor“, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.

Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.



Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
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Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 274
Wohnort: heute hier, morgen dort

BeitragVerfasst am: 18.Jun 2005 6:36    Titel: Antworten mit Zitat

noch ein papiertiger mehr. es werden doch höchstens die davon betroffen die diese "dienstleistung" öffentlich angeboten haben aber "im dunkeln ist weiterhin gut munkeln".
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